-
Kabinett berät über Stärkung der Wirtschaft - Merz sieht "große Potenziale"
-
US-Medien: Chef des Geheimdienstes CIA zu Gesprächen in Moskau
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Glucksmann klettert auf Windrad
-
Bangladesch: Zehntausende Rohingya protestieren gegen Bedingungen in Flüchtlingslagern
-
Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen
-
Teilnehmende berichten von guter Atmosphäre bei Kabinettsklausur in Neuhardenberg
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" schwere Straftäter
-
Feuerwehr rettet in Hessen Pferd aus Güllegrube
-
BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
-
Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik
-
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt
-
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
-
Medien: Finanzministerium für Ausweitung der Zuckersteuer - Kritik aus Union
-
Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus
-
US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen
-
Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
-
Unicef: Einer Million Kinder in Afghanistan droht Tod durch Unterernährung
-
"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer
-
FC Bayern: Gwinn "sehr nah" vor ihrem Comeback
-
Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise
-
Neuer vor Auftakt: "Gibt nichts Schöneres"
-
Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" Straftäter
-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
-
TÜV-Verband: E-Autos in Deutschland "auf dem Weg zum Mainstream"
-
Steinmeier wirbt für weitere Zuwanderung - Warnung vor Nationalismus
-
Lobbyranking: Fortschritte bei Transparenz - aber Probleme bei Umsetzung von Regeln
-
VW-Chef Blume trifft auf Beschäftigte - Betriebsrat sieht Vertrauen beschädigt
-
Per Notruf aus fahrendem Auto: Achtjährige stoppt Trunkenheitsfahrt ihrer Mutter
-
Zwei Spiele gesperrt: Bensebaini fehlt BVB bei Pokalauftakt
-
Kanzler ruft trotz wirtschaftlicher Probleme zur Zuversicht auf
-
Merz zu hybriden Angriffen: Urheber werden dafür bezahlen
-
75-Jähriger umfährt Schranken: Tödlicher Bahnunfall in Schleswig-Holstein
-
Medien: Bayern auch zum Ligastart ohne Musiala
-
Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz
-
Merz bekennt sich vor Kabinettsklausur zu Kampf gegen Klimawandel
-
Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des in der Türkei inhaftierten Kulturförderers Kavala
-
Deutsche Wirtschaft zeigt sich deutlich widerstandsfähiger als erwartet
-
Ifo-Institut: Stimmung bei deutschen Unternehmen im August aufgehellt
-
Kühlschrank für Menschen soll japanische Arbeiter vor Hitze schützen
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni - Branche sieht noch keine Wende
-
Medienberichte: Weitere Drohne und Sprengstoff nach Vorfall in Leipzig gefunden
-
Müller und Hummels investieren in portugiesischen Erstligisten
-
Rheinland-Pfalz: Ehrlicher 13-Jähriger bringt gefundene 500 Euro zu Polizei
-
Digitale Medien an der Spitze: Freizeit-Monitor 2026 mit klarem Ergebnis
-
Warken vor Klausur: Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist zentrale Aufgabe
Geldstrafen in Hamburger Rolling-Stones-Affäre kommen auf Prüfstand
Die Geldstrafen in der sogenannten Hamburger Rolling-Stones-Affäre kommen erneut auf den Prüfstand. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil hob der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Urteile des Landgerichts Hamburg auf. Es hatte einen früheren Bezirksamtsleiter und einen Dezernatsleiter wegen einer Forderung von Freikarten zu Geldstrafen von 21.600 beziehungsweise 12.100 Euro verurteilt. (Az: 5 StR 447/22)
Am 9. September 2017 hatten die Rolling Stones ein Freiluftkonzert im Hamburger Stadtpark gegeben. Nach den Feststellungen des Hamburger Landgerichts hatte der angeklagte Bezirksamtsleiter im Rahmen der Vertragsverhandlungen von dem Veranstalter Freikarten gefordert.
100 erhaltene Tickets habe er insbesondere an Behördenmitarbeiter weitergegeben. Zudem habe er eine Kaufoption für 300 weitere Karten erhalten. Der mitangeklagte Dezernatsleiter soll die "Freikartenspende" mit einem rückdatierten Schreiben "genehmigt" haben.
Das Landgericht verurteilte den vormaligen Bezirksamtsleiter im April 2022 wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt, insgesamt 21.600 Euro. Zudem soll er den Wert der Tickets von 14.744 Euro in die Staatskasse einzahlen.
en Dezernatsleiter verurteilte das Landgericht wegen Beihilfe zu 110 Tagessätzen zu je 110 Euro, insgesamt 12.100 Euro. Der Verdacht, der Behördenchef habe im Gegenzug einen Nachlass auf die Miete der Freiflächen gewährt, ließ sich vor dem Landgericht nicht belegen.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin unterzog der BGH die Hamburger Urteile einer umfassenden Prüfung und hob sie auf. Die Feststellungen des Landgerichts seien "lückenhaft und widersprüchlich", hieß es.
Nach den Rügen des BGH kann die nun notwendige Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Hamburger Landgerichts zu einem schärferen, aber auch zu einem günstigeren Urteil führen. Die Staatsanwaltschaft wollte härtere Strafen wegen Untreue und Bestechlichkeit erreichen.
Konkret rügte der BGH, das Landgericht habe nicht geklärt, ob der Überlassung der Freikarten überhaupt eine "Unrechtsvereinbarung" zugrunde lag. Wenn es sich um eine 2prinzipiell zulässige Gegenleistung des Konzertveranstalters für die Nutzung des Stadtparks" gehandelt habe, sei der Straftatbestand der Vorteilsnahme nicht erfüllt.
Umgekehrt sei auch offen geblieben, ob sich der Veranstalter bei den Verhandlungen durch die Freikarten ein Entgegenkommen beim Preis für die Nutzung des Stadtparks erhoffen konnte. Wenn ja, komme der Straftatbestand der Bestechlichkeit in Betracht. Ob es tatsächlich zu einem Preisnachlass kam, spiele hierbei keine Rolle. Fehlerhaft sei auch die Bewertung der Weitergabe der Karten an Mitarbeiter als unzulässige Vorteilsgewährung.
B.Finley--AMWN