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Pflegeeltern scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Wechsel von Kind in andere Familie
Die früheren Pflegeeltern eines fünfjährigen Kinds mit Entwicklungsverzögerungen sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen den Wechsel des Kinds in eine andere Pflegefamilie gescheitert. Das Grundrecht auf Schutz der Familie sei nicht verletzt, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Maßgeblich sei hier das Kindeswohl. (Az. 1 BvR 1088/23)
Wenn zu erwarten sei, dass der Wechsel in eine andere Pflegefamilie für das Wohl des Kinds besser sei, setzten sich dessen Interessen gegen die der bisherigen Pflegeeltern durch, hieß es weiter. Die leibliche Mutter hatte in der Schwangerschaft Drogen genommen. Vermutlich deswegen ist die Entwicklung des Fünfjährigen verzögert.
Es besuchte einen integrativen Kindergarten und fiel dort durch häufige Konflikte mit anderen Kindern auf. Das Jugendamt befürchtete, dass die Pflegeeltern überfordert seien. Es brachte das Kind bei anderen Pflegeeltern unter, die berufliche Erfahrung mit solchen Entwicklungsstörungen haben.
Dagegen wehrten sich die bisherigen Pflegeeltern erfolglos vor den Familiengerichten. Auch ihre Verfassungsbeschwerde hatte nun keinen Erfolg. Das Verfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an.
T.Ward--AMWN