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Thüringer AfD-Chef Höcke muss wegen NS-Vokabular vor Gericht
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Allerdings soll das Verfahren - anders als von der Anklagebehörde gefordert - nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden.
Höcke soll am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gesagt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass "Alles für Deutschland" eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der NDSAP war.
Dieser Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgte das Landgericht. Allerdings sieht das Gericht keinen Anlass, den Sachverhalt vor dem Landgericht zu verhandeln. Weder die Straferwartung für Höcke rechtfertige dies, noch sei eine besondere Bedeutung des Falls anzunehmen. Der Bekanntheitsgrad Höckes allein sei nicht geeignet, dem Fall eine besondere Bedeutung zu verleihen.
Höcke kann gegen die Zulassung der Anklage nicht vorgehen. Dagegen kann die Staatsanwaltschaft vor das Oberlandesgericht Naumburg ziehen und Beschwerde gegen die Zuordnung zum Amtsgericht einlegen. Ein Termin für eine Hauptverhandlung gegen den AfD-Rechtsaußen ist damit noch nicht absehbar.
Das Verwenden der Losung "Alles für Deutschland" sorgte gerade auch in Passau für Ermittlungen der Polizei gegen einen AfD-Politiker. Der Mann soll die verbotene Parole auf einem Wahlplakat für die bayerischen Bezirkswahlen am 8. Oktober genutzt haben.
S.F.Warren--AMWN