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Bundessozialgericht entscheidet über Krebs als Berufskrankheit bei Rauchern
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am Mittwoch (11.00 Uhr) zu der Frage, inwieweit langjähriges Rauchen zur Versagung einer Berufskrankheit bei Krebs führen kann. Der Kläger war langjähriger Raucher und arbeitete als Schweißer, unter anderem bei Fettbackgeräten. Zur Rissprüfung der Schweißnähte wurden Farbstoffsprays verwendet, die krebshaltige Stoffe enthielten. 2014 wurde bei ihm Harnblasenkrebs diagnostiziert. (Az. B 2 U 8/21 R)
Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Feststellung einer Berufskrankheit ab. Der langjährige Nikotinkonsum des Klägers habe zu einer Verdopplung des Erkrankungsrisikos geführt. Die Klage des Schweißers hatte vor dem Sozialgericht Reutlingen noch Erfolg, das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart wies sie dagegen ab. Nun will der Kläger vor dem BSG die Anerkennung einer Berufskrankheit erreichen.
J.Oliveira--AMWN