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Gutachten am EuGH: Deutsche Zusatzsteuer für erhitzten Tabak mit EU-Recht vereinbar
Einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge ist die neue deutsche Zusatzsteuer auf erhitzten Tabak mit EU-Recht vereinbar. Der zuständige Generalanwalt Athanasios Rantos sah in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen keinen Verstoß. Endgültig entscheiden müssen darüber aber die europäischen Richterinnen und Richter. (Az. C-336/22)
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Es muss über die Klage eines deutschen Herstellers gegen das Hauptzollamt Bielefeld entscheiden. Der Kläger hält die neue Zusatzsteuer für unzulässig. Bis 2022 wurde die Steuer für erhitzten Tabak auf Grundlage der für Pfeifentabak geltenden Berechnung ermittelt. Seit 2022 erhebt Deutschland die Zusatzsteuer.
Bei erhitztem Tabak handelt es sich um Tabakstränge, die in sogenannte Tabakerhitzer eingeführt werden können. Der Tabak wird darin nicht verbrannt, sondern lediglich erhitzt. So entsteht nikotinhaltiges Aerosol, das über ein Mundstück inhaliert wird. Einige Raucher nutzen Erhitzer, beispielsweise als Ersatz für Zigaretten.
Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrem späteren Urteil nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten. Erfahrungsgemäß orientieren sie sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht mitgeteilt.
P.Silva--AMWN