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Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu ausreisepflichtigen Ausländern
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Freitag (09.30 Uhr) eine Entscheidung zu einer Regelung des Landes Thüringen zu ausreisepflichtigen Ausländern. Diese haben danach die Möglichkeit, aus humanitären und persönlichen Gründen eine Härtefallkommission anzurufen. Ähnliche Kommissionen gibt es auch in anderen Bundesländern, wie in Thüringen meist auf Grundlage einer Verordnung. (Az. 2 BvR 107/21)
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag meint, eine solche Regelung dürfe nur per Gesetz und nicht als Verordnung getroffen werden. Dem folgte der Thüringer Verfassungsgerichtshof allerdings nicht. Die Härtefallkommission in Thüringen könne nur Empfehlungen aussprechen. Abschließende Entscheidungskompetenzen habe sie nicht. Nach Ansicht des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist daher eine gesetzliche Legitimation nicht erforderlich. Dagegen wendet sich die AfD nun vor dem Bundesverfassungsgericht.
L.Davis--AMWN