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Bayern will "Vom Fluss bis zum Meer" als verbotenes Kennzeichen der Hamas ahnden
Der bei pro-palästinensischen Demonstrationen verwendete Slogan "Vom Fluss bis zum Meer" wird in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Das sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck der "Süddeutschen Zeitung" vom Samstag. Wer Propagandamittel von verbotenen Organisationen öffentlich verwende, der werde nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs belangt.
Franck beruft sich auf das Anfang November von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Betätigungsverbot für die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas. Verboten sind damit auch Kennzeichen der Hamas. Aufgelistet neben Logos und Schriftzügen ist dort auch die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" auf Deutsch oder anderen Sprachen.
"Das müssen wir als eine klare Ansage interpretieren", sagte der Oberstaatsanwalt der "Süddeutschen". "Für uns bedeutet das eine neue juristische Klarheit." Die bayerische Staatsanwaltschaft werde entsprechend konsequent handeln.
Der Satz "From the river to the sea, Palestine will be free" bedeutet, Palästina solle frei sein vom Fluss Jordan bis an die Mittelmeerküste, also auf dem Gebiet, auf dem heute auch der Staat Israel existiert.
Die "Süddeutsche Zeitung" zitierte den US-palästinensischen Schriftsteller Yousef Munayyer, der 2021 argumentiert habe, dass viele Menschen mit der Parole weiterhin den Wunsch verbänden, dass "Palästinenser in ihrer Heimat als freie und gleiche Bürger leben können, die weder von anderen beherrscht werden noch andere beherrschen".
In den USA hatte erst vor wenigen Tagen das Abgeordnetenhaus mit parteiübergreifender Mehrheit die demokratische Abgeordnete Rashida Tlaib gerügt, weil sie ein Video verbreitet hatte, in dem eine Menschenmenge zu sehen ist, die ein "freies" Palästina "vom Fluss bis zum Meer" fordert. Dieser Slogan werde "weithin als Aufruf zum Völkermord mit dem Ziel der Zerstörung Israels verstanden", hieß es in der Rüge.
Am 7. Oktober waren hunderte Kämpfer der radikalislamischen Hamas aus dem Gazastreifen nach Israel eingedrungen und hatten beim Angriff auf mehrere Ortschaften und ein Musikfestival Gräueltaten an Zivilisten verübt. Bei dem schlimmsten Angriff in der Geschichte des Landes wurden israelischen Angaben zufolge etwa 1200 Menschen getötet.
Als Reaktion auf den Hamas-Angriff hatte Israel der Palästinenserorganisation den Krieg erklärt und Ziele der Kämpfer im Gazastreifen angegriffen. Nach unabhängig nicht überprüfbaren Angaben der von der Hamas geleiteten Gesundheitsbehörde im Gazastreifen wurden seit Beginn des Krieges dort mehr als 11.000 Menschen getötet, etwa zwei Drittel davon Frauen und Kinder.
In Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern gibt es seitdem zahlreich pro-israelische und pro-palästinensische Demonstrationen. Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuches regelt "das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Wer solche Propagandamittel "verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht", wird demnach "mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".
C.Garcia--AMWN