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Bundesverfassungsgericht urteilt über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr), ob im Abiturzeugnis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie hingewiesen werden darf. Drei Abiturienten aus Bayern wandten sich an die Karlsruher Richterinnen und Richter. Sie halten einen solchen Hinweis für diskriminierend und befürchten Nachteile auf dem Arbeitsmarkt. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)
In den Bundesländern werden Schülerinnen und Schüler mit der Lese- und Rechtschreibstörung unterschiedlich unterstützt. Sie bekommen einen Nachteilsausgleich - also etwa etwas mehr Zeit bei Prüfungen. Einige Länder wie Bayern haben außerdem den sogenannten Notenschutz. Damit wird beispielsweise die Rechtschreibung nicht bewertet - wie im Fall der drei Männer aus Bayern. Der Notenschutz wurde im Abiturzeugnis vermerkt.
L.Mason--AMWN