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Bundesverfassungsgericht: Wahlrechtsreform von 2020 mit Grundgesetz vereinbar
Die 2020 noch unter der großen Koalition beschlossene Wahlrechtsreform ist verfassungsgemäß. Eine Klage der damaligen Oppositionsfraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei scheiterte am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach einer neuen Reform aus diesem Jahr ist das Wahlrecht von 2020 zwar weitgehend überholt, der aktuelle Bundestag wurde aber noch auf seiner Grundlage gewählt. (Az. 2 BvF 1/21)
Die Änderungen im Wahlgesetz seien deutlich genug, erläuterte Gerichtsvizepräsidentin Doris König in ihren einführenden Worten. Das Gericht sah auch keine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien. Sollte die Bundestagswahl von 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden, würde dies somit ebenfalls auf Grundlage dieses Wahlrechts geschehen. Über die Teilwiederholung entscheidet das Gericht im Dezember.
D.Kaufman--AMWN