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Regierung will Blinker am Fahrrad erlauben - Gedacht vor allem für Pedelecs
Die Bundesregierung will künftig Blinker am Fahrrad erlauben. "Optionale Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) können das Handzeichen beim Anzeigen des Abbiegevorgangs ersetzen", teilte das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag mit und bestätigte einen Bericht der "Rheinischen Post". Grund ist die Sicherheit: Das Ministerium sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs, erklärte eine Sprecherin. Derzeit sind Blinker nur bei mehrspurigen Fahrrädern wie etwa Rikschas erlaubt.
Für die Anzeige eines Abbiegevorgangs sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen, erläuterte die Ministeriumssprecherin. Hierdurch könne es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten kommen. "Die hiermit beschriebene Situation könnte durch optional zulässige Fahrtrichtungsanzeiger entschärft werden."
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßte das Vorhaben. Rechtsexperte Roland Huhn sagte der "Rheinischen Post", Fahrtrichtungsanzeiger seien vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als das Handzeichen. Besonders beim Linksabbiegen komme es häufig zu folgenschweren Zusammenstößen, weil Radfahrer übersehen würden.
Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, wandte gegenüber der Zeitung ein, normale Straßenräder seien für Blinker zu schmal. Die Richtungsanzeige könne kaum wahrgenommen werden. Sinnvoller für mehr Sicherheit seien stattdessen "gute Radverkehrsinfrastrukturen und angemessene Geschwindigkeiten", betonte Gelbhaar. "Gerade innerorts hilft Tempo 30, das Unfallrisiko und Unfallschäden deutlich zu reduzieren."
Das Verkehrsministerium erklärte, die Vorgaben für optionale Blinker am Fahrrad sollten mit der geplanten Neuordnung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung eingeführt werden. Der Entwurf dieser StVZO solle zu Jahresbeginn dem Bundesjustizministerium zur "Einleitung der Rechtsförmlichkeitsprüfung" übermittelt werden, hatte das Verkehrsministerium Mitte Dezember mitgeteilt. "Aufgrund der Komplexität des umfangreichen Entwurfs" könne noch nicht abgesehen werden, wann sich der Bundesrat mit der StVZO befassen und wann sie in Kraft treten könnte, erklärte die Ministeriumssprecherin am Donnerstag.
P.M.Smith--AMWN