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Macron-Vertrauter von Vorwürfen der Scheinbeschäftigung freigesprochen
Der ehemalige französische Minister François Bayrou ist am Montag von Vorwürfen der Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder freigesprochen worden. Es sei "wahrscheinlich", aber nicht nachweisbar, dass der enge Vertraute von Präsident Emmanuel Macron davon gewusst habe, dass Mitarbeiter von EU-Abgeordneten tatsächlich für Parteiorgane gearbeitet hätten, urteilte ein Pariser Gericht. Nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" wurde Bayrou von allen Vorwürfen freigesprochen.
Acht von zehn weiteren Angeklagten, unter ihnen Ex-Justizminister Michel Mercier und mehrere EU-Abgeordnete, wurden hingegen zu Strafen von bis zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass mehrere Mitarbeiter von EU-Abgeordneten ihre Verträge nicht erfüllt hatten, sondern stattdessen für Parteiorgane im Einsatz waren.
Damit wird theoretisch Bayrous Weg zurück in die Regierung frei, die in Kürze aufgestockt werden soll. Bayrou, der selber drei Mal bei der Präsidentschaftswahl angetreten war, hatte 2017 Macron Stimmen der Mitte verschafft und ihm damit zum Sieg verholfen. Macron ernannte Bayrou anschließend zum Justizminister.
Wegen der Affäre um die Scheinbeschäftigungen mussten Bayrou und zwei weitere Ministerinnen seiner Partei die Regierung nach wenigen Wochen verlassen. Seitdem sind die Regeln für Regierungsmitglieder, die ins Visier der Justiz geraten, allerdings deutlich gelockert worden.
Das Verfahren gegen Bayrou und die übrigen Angeklagten beruhte auf der Anzeige einer Abgeordneten der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN). Es war eine Antwort auf die damals aufgenommenen Ermittlungen gegen den RN und deren damalige Parteichefin Marine Le Pen in einer ähnlichen Affäre. Le Pen muss sich deswegen im kommenden Herbst vor Gericht verantworten.
"Für mich endet ein Alptraum von sieben Jahren", sagte der 72 Jahre alte Bayrou nach der Urteilsverkündung. Er hatte die Vorwürfe immer zurückgewiesen.
Th.Berger--AMWN