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US-Berufungsgericht lehnt Antrag auf Immunität von Ex-Präsident Trump ab
Der frühere US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts wegen seiner Versuche vor Gericht gestellt werden, die US-Präsidentschaftswahl von 2020 zu kippen. Das Bundesberufungsgericht im District of Columbia wies am Dienstag in einer wegweisenden Entscheidung einen Antrag Trumps auf Immunität vor Strafverfolgung zurück. Die Behauptung Trumps, er könne in der Angelegenheit nicht strafrechtlich belangt werden, sei nicht aufrechtzuerhalten, erklärten die drei Richter. Trump kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.
Die Richter erklärten, Trumps Auffassung, "absolute Immunität" zu genießen, sei weder durch Präzedenzfälle noch durch die Verfassung gedeckt. In ihrer Begründung schrieben sie, sie hätten das von Trump geltend gemachte "Interesse an Immunität" abgewogen gegen das "unabdingbare öffentliche Interesse an der Fortsetzung dieses Verfahrens".
Die Entscheidung bedeutet einen erheblichen juristischen Rückschlag für den 77-jährigen Trump, der derzeit auf dem besten Weg zu seiner dritten Präsidentschaftskandidatur in Folge für die Republikanische Partei ist.
Sein Sprecher Steven Cheung kündigte kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung die Berufung des ehemaligen Präsidenten an. "Ein Präsident der Vereinigten Staaten muss volle Immunität haben, um richtig zu funktionieren und das zu tun, was zum Wohle unseres Landes getan werden muss", erklärte Trump selbst auf seiner Onlineplattform Truth Social. "Eine die Nation zerstörende Entscheidung wie diese kann nicht zugelassen werden".
Das Berufungsgericht setzte die Entscheidung zur Immunität bis zum kommenden Montag aus, um Trump die Möglichkeit zu geben, beim Obersten Gerichtshof der USA Berufung einzulegen. Dieser kann dann entscheiden, ob er den Fall aufgreift oder die Entscheidung des Berufungsgerichts gelten lässt.
Trump war im vergangenen August von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Die Anwälte des Ex-Präsidenten hatten dem entgegengehalten, dass Trump "absolute Immunität" genieße und nicht für Handlungen strafrechtlich verfolgt werden könne, die in seine Amtszeit im Weißen Haus fielen.
Nach ursprünglicher Planung sollte der Prozess gegen Trump wegen versuchter Wahlmanipulation vor einem Bundesgericht am 4. März beginnen - und damit inmitten der Präsidentschaftsvorwahlen der Republikaner.
Trumps Anwälte versuchten mehrfach, den Beginn des Verfahrens auf die Zeit nach der Präsidentschaftswahl im November zu verzögern. Der zuständige Richter musste den Prozesstermin in Erwartung des Urteils zu Trumps Immunität letztlich verschieben.
In der Begründung ihres einstimmig gefällten Urteils erklärten die Berufungsrichter nun, im Rahmen des Strafverfahrens sei der ehemalige Präsident Trump "zum Bürger Trump geworden, mit allen Verteidigungsmöglichkeiten eines jeden anderen Angeklagten". Ihn schütze aber keinerlei Immunität im Zusammenhang mit seiner früheren Regierungstätigkeit als Präsident mehr.
Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Berufungsrichter eine im Dezember getätigte Einschätzung einer Bundesrichterin. Diese hatte eine Immunität Trumps mit der Begründung abgelehnt, vier Jahre als Präsident hätten diesem "nicht das göttliche Recht der Könige verliehen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu umgehen, der seine Mitbürger unterliegen".
Trump hatte sich nach der Wahl vom November 2020 geweigert, seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden anzuerkennen. Er erhob vielmehr vielfach widerlegte Vorwürfe des massiven Wahlbetrugs. Trumps Feldzug gegen seine Wahlniederlage mündete im Angriff radikaler Anhänger des abgewählten Amtsinhabers auf den Kongresssitz in Washington am 6. Januar 2021.
Im Dezember hatte zudem das Oberste Gericht des Bundesstaats Colorado entschieden, dass der Rechtspopulist wegen seiner Rolle bei der Kapitol-Erstürmung dort nicht an der Präsidentschaftsvorwahl der Republikaner teilnehmen darf. Trump rief daraufhin das Oberste Gericht in Washington an, das sich am Donnerstag in einer Anhörung mit dem Fall befassen soll.
S.Gregor--AMWN