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Faeser kündigt Gesetzesänderung zur Unterbindung rechtsextremer Finanzströme an
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine Gesetzesänderung zur besseren Verfolgung von Finanzströmen rechtsextremer Organisationen angekündigt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) solle damit mehr rechtliche Möglichkeiten erhalten, Finanzströme zu unterbinden, sagte Faeser am Freitag dem ARD-Hauptstadtstudio. "Niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet, darf sich sicher sein, dass das unentdeckt bleibt." Bei entsprechenden Anhaltspunkten könnten solche Konten auch stillgelegt werden.
Der Verfassungsschutz habe solche Finanzströme zwar bisher schon untersucht, sagte Faeser laut von der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" auf der Plattform X (vormals Twitter) veröffentlichten Interview-Ausschnitten. "Uns fehlen aber weitere rechtliche Möglichkeiten, weil bislang ist das einzig und allein an den Gewaltbegriff gekoppelt. Das wollen wir verändern." Künftig solle "quasi schon beim Gefährdungspotenzial" angesetzt werden.
Die Stilllegung von Konten solle bei Anhaltspunkten möglich sein, "dass mit solchen Geldern illegale Dinge finanziert werden oder Dinge finanziert werden, um die demokratische Grundordnung zu unterbinden", sagte Faeser. Dabei gehe es "insbesondere um die Vernetzung" in die sogenannte Neue Rechte. Wenn nachgewiesen werde, dass die AfD Verbindungen in diese rechtsextremen Netzwerke habe, "dann hätte das auch Auswirkungen auf die AfD", betonte die Ministerin.
Die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes wurden nach Angaben aus Faesers Ministerium in den vergangenen anderthalb Jahren bereits deutlich gestärkt. Dies gelte sowohl für die Analyse als auch für die "Disruption" - also die Unterbrechung solcher Finanzströme, hieß es am Freitag. Das BfV stehe "im Austausch mit Banken, um diese für Transaktionen und Akteure zu sensibilisieren". Darüber hinaus würden vom BfV systematisch Unternehmensstrukturen und Finanzierungsnetzwerke analysiert.
Das BfV teile dabei seine Erkenntnisse mit anderen Behörden, hieß es aus Faesers Ministerium weiter. Ziel seien Maßnahmen zur finanziellen Schwächung rechtsextremistischer Akteure. Dazu gehörten etwa "die Verhinderung von Konzerten und anderen Events, der Widerruf von Gaststättenkonzessionen, die Beschränkung der Ausreise von Rechtsextremisten oder auch Steuerprüfungen".
"All dies tut der Szene weh, gerade auch finanziell", hieß es. Allerdings habe sich gezeigt, dass das Vorgehen gesetzlich an Grenzen stoße. "Das Gefährdungspotenzial insbesondere von Organisationen und Akteuren der sogenannten Neuen Rechten wird dadurch nicht hinreichend erfasst."
Zudem müssten Verfahrenshürden bei der Aufdeckung der Finanzströme beseitigt werden, hieß es aus dem Ministerium weiter. Verwiesen wurde dabei darauf, dass für Auskünfte, wo eine Person ihr Girokonto habe, derzeit die gleichen Voraussetzungen gelten würden wie bei einer Telekommunikationsüberwachung. Sie müssen damit durch eine unabhängige Stelle (G10-Kommission) genehmigt werden, die nachrichtendienstliche Eingriffe in diesem Bereich überwacht.
L.Durand--AMWN