-
Medien: Premier Burnham fällt auf Imitator von US-Stabschefin Wiles rein
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz stößt auf positives Echo - Kanzler zögert noch
-
Vor Wahlen: Gericht in Russland bestätigt Ausschluss von Anti-Kriegs-Partei Jabloko
-
Pentagon vergibt milliardenschweren Rüstungsauftrag für Tomahawk-Raketen
-
Wegen Extrem-Sommers beginnt Weinlese im Elsass früher denn je
-
Missbrauchsurteil: Trump scheitert mit Einspruch gegen Entschädigungszahlung
-
Von Kommunalwahl in Friesland ausgeschlossen: AfD-Politiker scheitert vor Gericht
-
Angriff auf Netz von Berliner Landesbehörden: Ermittlungen laufen
-
Unterhaltsvorschuss: SPD fordert mehr Druck auf Säumige und lehnt Kürzungen ab
-
BVB verpflichtet griechischen Offensivspieler Konstantelias
-
Russisches Gericht verurteilt Jabloko-Politiker Schlosberg zu elf Jahren Haft
-
Leichte Entspannung in Brandgebiet Hohes Venn - Dienstag droht aber starker Wind
-
Thüringer BSW steht zu Koalition - weitere Konfrontation mit Parteispitze
-
Bayern: 17-Jähriger stirbt nach Sprung in Main-Donau-Kanal
-
Klingbeil will bessere Bedingungen für Startups in Deutschland schaffen
-
US-Journalist: Trump droht dem Oman mit Angriffen bei Widerspruch gegen Iran-Abkommen
-
US-Senator der Demokraten verurteilt Trumps Kritik an Manövern mit Südkorea
-
DFB-Pokal: Bayern-Frauen müssen in Gladbach ran
-
FC Bayern: "Team Day" ohne Musiala
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz erhält breite Unterstützung - Kanzler zögert noch
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW steht zu Regierungskoalition
-
Weltkriegsbombe in Sachsen entschärft: 3800 Einwohner vorübergehend evakuiert
-
FIFA: FairSquare fordert Wahl-Ausschluss Infantinos
-
Autos von Bundesanstalt ausgebrannt: Polizei prüft mögliches politisches Motiv
-
Trump will Manöver mit Südkorea einschränken - Verweis auf "gute Beziehung" zu Kim
-
Regierungssprecher: Koalition berät intern über Verfassungsänderung zum Klima
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW bleibt in Regierungskoalition
-
Diplomatenkreise: US-Gesandter Kushner mit Netanjahu zusammengetroffen
-
Nach Tod von Professor: Cambridge-Rektor verurteilt "rassistischen Wahn"
-
Zahl der Bundeswehr-Soldaten auf höchstem Stand seit 13 Jahren
-
"Wir lassen uns nicht einschüchtern": Bundesregierung reagiert auf Lawrow-Drohung
-
Konkurrenz für Eurostar auf Ärmelkanal-Bahnstrecke wird wahrscheinlicher
-
Medien: Leipzig an El Mala interessiert
-
Freiwillige Ausreisen abgelehnter Asylbewerber gestiegen - Syrer größte Gruppe
-
Lotto-Jackpot endlich geknackt: 50 Millionen Euro gehen nach Thüringen
-
Benachteiligung von Drittanbieter-Apps: Kartellamt akzeptiert Apples Änderungen
-
Langzeitstudie: Aggression in deutschem Straßenverkehr nimmt zu
-
Entwicklungsministerin Alabali Radovan will in Indonesien neue Energie-Kooperationen anstoßen
-
Brand in Belgien: Feuer breitet sich nicht mehr in Richtung Deutschland aus
-
Myanmars Ex-General Min Aung Hlaing zu erstem Besuch in Russland als Präsident aufgebrochen
-
Deutsche geben im Schnitt 309 Euro monatlich für Freizeit, Sport und Kultur aus
-
AfD-Chefin Weidel unterstützt Abschaffung des Verfassungsschutzes
-
Vorzeitiges Saisonende: Keine WM für Vingegaard
-
Van Almsick nach EM: "Weiter dranbleiben"
-
Niedersachsen: Volltrunkener Lastwagenfahrer verliert 22 Tonnen Melonen
-
Jeder Zehnte der 20- bis 24-Jährigen ohne Job und ohne Ausbildung
-
Zahl der Inlandsreisen 2025 auf neuem Rekord - Zahl der Auslandreisen gesunken
-
Klingbeil kündigt bessere steuerliche Bedingungen für Startups an
-
US-Schauspielerin Hayden Panettiere im Alter von 36 Jahren verstorben
-
Zehn Tage Ruhe: Varfolomeev belohnt sich für drei WM-Titel
Bericht: Verfassungsschutz erstellt neues Gutachten zur AfD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) daran, die gesamte AfD als "gesichert extremistische Bestrebung" einzustufen. Dies ergebe sich aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, berichtete die Zeitung am Sonntagabend.
Bislang wird die AfD nur als sogenannter Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt. Doch sitzt laut "SZ" ein Team des Bundesamts schon seit Monaten daran, ein neues Gutachten zur AfD zu erstellen. Lediglich aus Rücksicht auf die im März bevorstehende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, wo die Partei gegen ihre Beobachtung klagt, wollen die Beamten noch etwas warten.
Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt vom Frühjahr 2021. Seit spätestens März 2023 ist laut "Süddeutscher Zeitung" in internen E-Mails des Bundesamts von einem "AfD-Folgegutachten 2023" die Rede, an dem gearbeitet werde. Im vergangenen April kursierte demnach in der Behörde ein erster Entwurf einer Gliederung. Das Dokument listet die schon bekannte Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auf. Es enthält unter der Überschrift "Entwicklung der Partei seit März 2022" aber auch einen neuen Punkt: "Verhältnis zu Russland".
Eigentlich sah der Zeitplan vor, dass die Verfassungsschützer ihr neues Gutachten schon fertig haben sollten. Eine entsprechende interne Absprache wurde nach Informationen der "SZ" im vergangenen Mai von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) und dessen Stellvertreter Sinan Selen abgesegnet.
Im Bundesamt ist ein eigenes "Koordinierungsteam" mit der Bearbeitung der AfD befasst. Unter Haldenwang ist die entsprechende Abteilung für Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren stark vergrößert worden.
Im Dezember 2023 hätte demnach alles fertig sein sollen. Nur die Justiz hat diesen Zeitplan dann offenbar gebremst. Das Oberverwaltungsgericht Münster, das noch über die Berufungsklage der AfD gegen ihren "Verdachtsfall"-Status entscheiden muss, hat seine Verhandlung in der Sache immer wieder verschoben und nun schließlich auf März festgelegt.
In internen Verfassungsschutz-Mails heißt es dazu laut "Süddeutscher Zeitung", die zu erwartenden "Erwägungen" des Gerichts sollten im neuen AfD-Gutachten noch "möglichst berücksichtigt werden". Der Verfassungsschutz will dem laut "SZ" noch reagieren können, falls das Gericht unerwartete, neue Fragen hat. Falls aber alles dabei bleibt, dass die Justiz – so wie schon in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln im Frühjahr 2022 – dem Verfassungsschutz grundsätzlich beipflichtet, würde dem neuen Gutachten nichts im Wege stehen.
Auf Anfrage der "SZ" teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Sonntag mit: "Zu behördeninternen Arbeitsabläufen nimmt das BfV grundsätzlich keine Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutrifft oder nicht."
Wenn das Bundesamt in der Vergangenheit ein umfangreiches neues Gutachten zur AfD oder einer von deren Gliederungen vorlegte, dann um eine veränderte Einstufung zu verkünden. 2019 war es die erstmalige Einstufung der AfD als "Prüffall" auf Rechtsextremismus, 2020 die Hochstufung des stramm rechten Flügels der Partei zur "gesichert extremistischen Bestrebung", 2021 die Hochstufung der Gesamtpartei zum "Verdachtsfall", 2023 die Hochstufung der Jungen Alternativen zur "gesichert extremistischen Bestrebung".
D.Sawyer--AMWN