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Südafrikas Verfassungsgericht beschäftigt sich mit Wahl-Kandidatur von Zuma
Das Oberste Gericht Südafrikas hat sich am Freitag mit einem Antrag auf Berufung im Rechtsstreit um eine Kandidatur von Ex-Präsident Jacob Zuma bei den anstehenden Parlamentswahlen befasst. Zunächst beschäftigte sich das Gericht in Johannesburg aber mit einem Antrag von Zumas Anwaltsteam, in dem gefordert wurde, dass sich sechs Richter wegen Befangenheit zurückziehen sollten. Das Gericht wies den Antrag schließlich ohne Begründung ab.
Das südafrikanische Wahlgericht hatte im April entschieden, dass der 82-jährige Zuma bei der Wahl am 29. Mai kandidieren darf. Damit kippte das Gericht die Entscheidung der Wahlkommission, die Kandidatur des früheren Staatschefs aufgrund einer Verurteilung wegen Missachtung des Gerichts nicht zuzulassen. Die Wahlkommission rief daraufhin das Verfassungsgericht in Johannesburg an, das nun entscheiden muss.
Beobachter erwarten im Mai die engste Wahlentscheidung seit der ersten demokratischen Wahl im Jahr 1994 in Südafrika. Der seit Ende der Apartheid regierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) droht den Umfragen zufolge erstmals die Mehrheit im Parlament zu verlieren. Zuma will für die Oppositionspartei Umkhonto We Sizwe (MK) antreten, von der erwartet wird, dass sie dem ANC einige Stimmen abjagt.
Der Rechtsstreit um seine Kandidatur macht einige Beobachter nervös. Als Zuma im Jahr 2021 zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, löste das eine Welle von Unruhen, Ausschreitungen und Plünderungen mit mehr als 350 Toten aus. Manche befürchten nun eine Wiederholung: "Zumas Anhänger haben in diesem Jahr wieder Gewalt angedroht, falls die Dinge nicht so laufen, wie sie wollen", sagte Zakhele Ndlovu, Politik-Dozent an der Universität von KwaZulu-Natal.
Vor dem Gerichtshof tanzten und sangen am Freitag ein paar dutzende Anhänger der Partei MK in Unterstützung Zumas. Einige forderten auf Plakaten zur Wahl der MK auf.
Der Rechtsstreit dreht sich nun um die Auslegung einer Verfassungsnorm. Laut der Wahlkommission sind Personen von der Wahl ausgeschlossen, "die wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe verurteilt wurden". Das Verbot erlischt fünf Jahre, nachdem die Strafe abgesessen wurde.
Die Wahlkommission erklärte, die Verbotsregelung sei auf Zuma anzuwenden. Die Anwälte des Ex-Präsidenten argumentierten aber mit Erfolg vor dem Wahlgericht, dass dies nicht zutreffe, da Zuma gegen sein Urteil nicht in Berufung habe gehen können und es zudem durch einen Straferlass verkürzt worden sei. Der 82-Jährige wurde damals aus gesundheitlichen Gründen erst auf Bewährung entlassen, danach wurde ihm die Strafe erlassen.
Rechtsexperten zufolge könnte es einige Tage dauern, um ein endgültiges Urteil zu erreichen.
G.Stevens--AMWN