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EU-Lieferkettengesetz endgültig beschlossen - DIHK will Aussetzung deutscher Regeln
Das europäische Lieferkettengesetz hat die letzte Hürde genommen. Der Ministerrat in Brüssel beschloss am Freitag endgültig die Richtlinie, die Unternehmen für Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung bei der Produktion ihrer Güter in die Pflicht nimmt. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) forderte deshalb, das bestehende deutsche Lieferkettengesetz "umgehend" auszusetzen.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erklärte: "Eine nationale Gesetzgebung aufrecht zu erhalten, während in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten eine derartige Regelung noch gar nicht existiert, schafft eindeutig Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft." Hintergrund sind die Umsetzungsfristen: Die Mitgliedsländer haben nach Inkrafttreten der Richtlinie noch zwei Jahre Zeit, um ihre Gesetzgebung anzupassen.
Die deutsche Industrie hatte sich vergeblich gegen die neuen europäischen Vorgaben eingesetzt, die vor allem schärfere Haftungsregeln vorsehen. EU-weit sind künftig Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten betroffen, die weltweit jährlich mindestens 450 Millionen Euro umsetzen.
Die Firmen sind künftig verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt auch in Drittländern zu ermitteln. Mögliche Folgen müssen sie laut Gesetzestext "verhindern, mildern, beenden und beheben". Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei Lieferanten und Transportunternehmen überwachen.
Menschenrechts- und Umweltschutzorganisationen sowie Gewerkschaften begrüßten die Verabschiedung der Richtlinie und sprachen von einem "Paradigmenwechsel". Das sei "eine gute Nachricht für alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in Lieferketten arbeiten", erklärte die Initiative Lieferkettengesetz, der unter anderem Amnesty International und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) angehören.
"Damit endet ein monatelanges politisches Tauziehen, bei dem auf deutscher Seite insbesondere die FDP das Vorhaben zu Fall bringen wollte", erklärte die Initiative weiter. Die FDP hatte das Gesetz auf den letzten Metern stoppen wollen, Deutschland wurde aber am Ende überstimmt.
Die Richtlinie wird in den kommenden Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Danach läuft die Zweijahres-Frist für die Mitgliedsländer zur Anpassung ihrer nationalen Gesetze.
P.Santos--AMWN