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Europäischer Gerichtshof stärkt Flüchtlingsschutz für staatenlose Palästinenser
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den Flüchtlingsschutz für staatenlose Palästinenser in der EU deutlich verbessert. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil steht ihnen Schutz zu, wenn nationale Gerichte zu der Überzeugung gelangen, dass die Vereinten Nationen diese Menschen im Gazastreifen nicht mehr ausreichend schützen können. (Az. C‑563/22)
Seit 1949 gibt es bei den Vereinten Nationen ein Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA). Nach EU-Recht haben staatenlose Palästinenser in der EU keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz, wenn sie bereits den Beistand des UNRWA in Anspruch nahmen. Dieser Ausschluss greift aber nicht mehr, wenn dieser Beistand "nicht länger gewährt" wird.
Eine bereits 2018 mit ihrer Tochter nach Bulgarien geflohene staatenlose Palästinenserin machte geltend, dass das UN-Hilfswerk schon damals keinen ausreichenden Schutz mehr geboten habe. Das bulgarische Gericht legte die Klage dem EuGH vor.
Der entschied nun, dass nach den Flüchtlingsrichtlinien der EU staatenlosen Palästinenser Flüchtlingsschutz zuzuerkennen ist, wenn nationale Gerichte – hier das bulgarische – zu dem Ergebnis gelangen, dass das UNRWA menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann.
Maßgeblich sei hierbei die Situation im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts. Dabei stellten die Luxemburger Richter fest, "dass sich sowohl die Lebensbedingungen im Gazastreifen als auch die Fähigkeit des UNRWA, seine Aufgabe zu erfüllen, aufgrund der Folgen der Ereignisse vom 7. Oktober 2023 in noch nie dagewesener Weise verschlechtert haben".
Th.Berger--AMWN