-
Nach knappem Wahlausgang in Israel beanspruchen beide Blöcke die Regierungsbildung
-
Kurz vor Midterms: Rubio begleitet Trump bei Wahlkampfauftritt in Texas
-
Merz im Rahmen seiner Asien-Reise in Japan
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Netanjahu will "starke" neue rechtsgerichtete Regierung bilden
-
Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen
-
Kongo meldet mehr als 10.000 Ebola-Fälle und Tausende Tote
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Oppositionsführer Eisenkot will nach Israel-Wahl neue Regierung bilden
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Özdemir kritisiert Audi-Chef wegen Auftritts an Trumps Seite
-
Israel-Wahl: Opposition leicht vorne - schwierige Regierungsbildung erwartet
-
Tödliche Schlägerei nach Rockkonzert in der Schweiz wird untersucht
-
Drohne, Rot, Elfer-Drama: Arsenal blamiert sich bei Viertligist
-
Wahlergebnisse in Brasilien und Serbien prägen den politischen Wochenauftakt
-
Porsche verbessert Ergebnis trotz deutlich schwächerer Verkäufe
-
Trotz Füllkrug-Doppelpack: BVB besiegt Werder
-
Pistorius führt Politiker-Ranking an, AfD bleibt stärkste Partei
-
Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben
-
Hubig sieht Klärungsbedarf bei Dobrindts Vergesellschaftungsgesetz
-
Regierungskreise: Trump will laxere Klimaauflagen für Öl- und Gassektor bei Methan
-
Podcast „Radio Migrant“ erzählt Arbeitsmigration aus Sicht der Betroffenen
-
Wahlprognosen in Israel: Opposition leicht vorne - aber ohne Mehrheit
-
Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe ab
-
Berliner SPD-Spitze will Mitgliederentscheid über Koalition mit Linken und Grünen
-
Zverev übersteht Krimi zum Auftakt - der Nummer eins ganz nah
-
Israels Linke sucht vor der Wahl nach Profil und Mehrheiten
-
Putin spricht mit iranischem Präsidenten über Iran-Krieg
-
Hessischer Jubel an der Elbe: Frankfurt stürmt ins Achtelfinale
-
Fünf mögliche Wege zu einer neuen israelischen Regierung
-
In Unterzahl: Baumgartner rettet Leipzig in Essen
-
Linken-Fraktionsspitze vertagt Entscheidung zu umstrittener Abgeordneter Emde
-
Rekordbeteiligung bei Israel-Wahl - Streit um Betrugsvorwürfe
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Brasiliens Präsident Lula wird 81 - und will 24 Stunden am Tag arbeiten
-
Region Ulm scheidet aus der engeren Endlagersuche aus
-
Prozess gegen früheren kremlnahen Aktivisten und heutigen Putin-Kritiker Remeslo begonnen
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
-
Huthis: Größte Ölraffinerie und Verteidigungsministerium in Saudi-Arabien angegriffen
-
Israel: Netanjahus Partei fordert länger geöffnete Wahllokale - Eisenkots Partei dagegen
-
Fünf Bundesländer scheiden aus der Suche nach einem Atommüllendlager aus
-
Trump will Kongresswahl-Ergebnisse akzeptieren - wenn sie "ehrlich" sind
-
Jay-Z gestaltet die Halbzeitshow des Super Bowl 2027
-
Parlamentswahl in Israel: Streit um Wahlbetrugsvorwürfe von Netanjahu
-
Trotz Negativserie: Carrick soll United-Coach bleiben
-
Netanjahus Likud-Partei beantragt verlängerte Öffnungszeiten von Wahllokalen
-
Harry Kane feiert seinen ersten Ballon d’Or
-
Anschlag bei Paris: Nationalversammlung hält Schweigeminute für Opfer ab
-
Dokumentarfilm „Naza“ untersucht den Begriff des Kollateralschadens
In Italien anerkannter Flüchtling darf nicht an Herkunftsland ausgeliefert werden
Wer in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt wurde, darf vorerst nicht zu Zwecken der Strafverfolgung an sein Herkunftsland ausgeliefert werden. Das ist erst dann möglich, wenn die Flüchtlingseigenschaft wieder aberkannt wird, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag urteilte. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-352/22)
Die Türkei bat Deutschland um die Auslieferung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Herkunft, der in der Türkei des Totschlags verdächtigt wird. Er soll die Tat begangen haben, bevor er im Jahr 2010 nach Italien ausreiste.
Dort wurde er als Flüchtling anerkannt, weil ihm wegen seiner Unterstützung der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) politische Verfolgung durch die türkischen Behörden drohte. Der Flüchtlingsausweis ist bis 2030 gültig. Seit 2019 lebt der Mann in Deutschland.
Die Türkei schrieb ihn über Interpol zur Festnahme aus. Auf Grundlage dieses Haftbefehls wurde er in Deutschland festgenommen und saß vorübergehend in Auslieferungshaft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied aber, dass über die Auslieferung neu geurteilt werden müsse. Es kritisierte, dass das Oberlandesgericht Hamm offene europarechtliche Fragen nicht vom EuGH klären ließ.
Daraufhin fragte das Oberlandesgericht den EuGH, ob der Mann an die Türkei ausgeliefert werden dürfe. Dieser verneinte nun. Das gelte unabhängig von den Gründen, auf die sich das Auslieferungsersuchen stütze. Die deutschen Behörden müssten mit den italienischen Behörden Kontakt aufnehmen, erklärte der EuGH.
Solange Italien dem Mann die Flüchtlingseigenschaft nicht aberkenne, dürfe er nicht ausgeliefert werden. Wenn Italien entscheide, dass der Mann kein Flüchtling mehr sei, müsse Deutschland weitere Schritte unternehmen.
Die deutschen Behörden müssen dann selbst prüfen, ob dem Betroffenen Flüchtlingsschutz zusteht. Außerdem müssen sie sich davon überzeugen, dass er im Fall der Auslieferung an die Türkei nicht von Todesstrafe, Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung bedroht ist.
Im konkreten Fall entscheidet nun das Oberlandesgericht Hamm. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
S.Gregor--AMWN