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Abgeordnete unternehmen neuen Anlauf für Widerspruchslösung bei Organspende
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten unternimmt einen neuen Anlauf für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende. Um dem anhaltenden Mangel an Spenderorganen zu begegnen, soll künftig jeder Mensch nach seinem Tod potenziell als Organspender in Frage kommen - es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen: Ein solches Modell stellten Abgeordnete von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP und Linken am Montag in Berlin vor. 2020 war ein ähnlicher Vorstoß im Bundestag gescheitert.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar verwies darauf, dass mehr als 8000 kranke Menschen auf der Warteliste für eine Organspende stehen - sie warten oft jahrelang, viele vergeblich. "Täglich versterben drei Menschen auf der Warteliste", sagte Dittmar. Die Zahl der Transplantationen stagniere seit vielen Jahren "auf niedrigem Niveau". Eine gesetzlich verankerte Widerspruchsregelung würde die Zahl der Spenderorgane erhöhen - und könnte viele Menschenleben retten.
Der aktuell geltenden Rechtslage zufolge kann nur derjenige Organspender sein, der zu Lebzeiten explizit darin eingewilligt hat. Für diese so genannte Entscheidungslösung hatte sich 2020 der Bundestag ausgesprochen, die weiter gehende Widerspruchslösung fand damals keine Mehrheit. Das damit verabschiedete Gesetz sollte allerdings Anreize setzen, die Zahl der freiwilligen Spender zu erhöhen - etwa durch leichteren Zugang zum Organspenderegister und durch Aufklärung der Bürger bei Besuchen im Einwohnermeldeamt.
Diese Maßnahmen hätten aber nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann bei der Vorstellung des neuen Modells: "Wir sehen, dass diese Maßnahmen nicht verfangen." Deswegen müsse von all jenen Menschen, die keine Organe spenden wollen, eine "aktive Dokumentation des Widerspruchs" verlangt werden. "Das ist eine Entscheidung, die von einem erwachsenen mündigen Menschen erwartet werden kann."
Connemann wies auf die große Diskrepanz zwischen der grundsätzlichen Bereitschaft zur Organspende und der tatsächlich vollzogenen Organspenden hin: "Das ist so verzweifelnd, weil wir aus Umfragen wissen, dass 84 Prozent der Menschen in diesem Land einer Organspende positiv gegenüberstehen, aber nur gut 40 Prozent dokumentieren diese Entscheidung."
Die Initiatorinnen und Initiatoren des Vorschlags wollen eigenen Angaben zufolge nun ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag in Gang bringen, das idealerweise im Frühjahr 2025 zu einem Gesetzesbeschluss führt. In einem ersten Schritt sollten dann alle Bürgerinnen und Bürger im Alter von 18 Jahren oder mehr von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angeschrieben und über die neue Regelung informiert werden. Die Umstellung von Entscheidungslösung auf Widerspruchsregelung solle dann 2027 oder 2028 erfolgen.
G.Stevens--AMWN