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Weiterer Prozess gegen Höcke wegen NS-Parole: AfD-Politiker bestreitet Vorwürfe
Vor dem Landgericht in Halle an der Saale hat ein weiterer Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole begonnen. Zum Auftakt der Verhandlung bestritt Höcke am Montag die Vorwürfe und bezeichnete sich als "völlig unschuldig".
Die Anklage wirft dem Vorsitzenden der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Thüringer AfD vor, auf einer Parteiveranstaltung am 12. Dezember im thüringischen Gera den Slogan "Alles für Deutschland" benutzt beziehungsweise andere dazu animiert zu haben. In der Verhandlung wurde ein Video davon gezeigt.
Der Angeklagte habe bei einem sogenannten AfD-Stammtisch in einer Gaststätte in Gera vor rund 350 Teilnehmern dem Publikum "Alles für" zugerufen und seine Zuhörer mit Gesten animiert, "Deutschland" zu ergänzen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen bei der Anklageverlesung. Höcke habe "sicher" gewusst, dass es sich um eine verbotene Parole handelt. Damit habe er sich "der gemeinschaftlichen Verwendung von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation" schuldig gemacht.
Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Verfahren gegen Höcke wegen eines ähnlichen Vorfalls im sachsen-anhaltischen Merseburg anhängig. Das Landgericht Halle verurteilte den 52-Jährigen Mitte Mai deswegen zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er in Merseburg auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung die SA-Parole "Alles für Deutschland" verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte dagegen Revision ein, weshalb sich nun der Bundesgerichtshof damit befassen wird.
Höcke selbst bestreitet eine strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen und stellte diese auch wiederholt als Banalität dar. "Ich sehe die Strafbarkeit für 'Alles für Deutschland nicht'", sagte Höcke am Montag vor Gericht. Dies seien "Allerweltsworte, die zufällig vor einigen Jahren von einer verbrecherischen Organisation" benutzt worden seien.
Dass bei der Veranstaltung in Gera Menschen im Publikum den Spruch aufgrund seiner Handbewegung vervollständigen würden, sei für ihn "nicht erwartbar" gewesen, sagte Höcke. "Ich bin mitnichten mit dem Vorsatz da reingegangen, einen weiteren Prozess zu provozieren." Höcke bezeichnete sich als "völlig unschuldig" und den Prozess als "Farce". Er fühle sich "ungerechnet behandelt".
Im ersten Verfahren hatte der studierte Geschichtslehrer angegeben, er habe keine Kenntnis von der Herkunft der Parole gehabt. Am Montag wiederholte Höcke, er sei "kein Experte zum Nationalsozialismus".
Noch vor der Anklageverlesung stellten die beiden Anwälte von Höcke mehrere Anträge, in denen sie unter anderem eine öffentliche und mediale Vorverurteilung ihres Mandanten rügten, die Zuständigkeit des Landgerichts Halle in Frage stellten und eine Einstellung des Verfahrens forderten. Die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Jan Stengel wies die Anträge ab.
Für den Prozess in Halle ist bislang ein weiterer Termin für Mittwoch geplant. Im Fall einer Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Höcke ist Landes- und Fraktionschef seiner Partei in Thüringen sowie Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl am 1. September. Die AfD liegt in den Umfragen seit Monaten vorn. Höcke will die Partei in die Regierung bringen und Ministerpräsident werden, allerdings will keine andere Partei mit der AfD zusammenarbeiten.
Sollte die bereits gegen ihn verhängte Geldstrafe rechtskräftig werden, so hätte dies rein rechtlich keine Auswirkungen auf Höckes Wählbarkeit oder sein Wahlrecht.
D.Kaufman--AMWN