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Straßburger Gericht verurteilt Russland wegen "systematischer" Menschenrechtsverletzungen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen "systematischer Verletzung" von Menschenrechten auf der 2014 annektierten Schwarzmeerhalbinsel Krim verurteilt. "Die Vorfälle waren so zahlreich und miteinander verbunden, dass es sich um systematische Verletzungen handelt", urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Die Klage der ukrainischen Regierung umfasste "illegale Verhaftungen", die "Unterdrückung nicht-russischer Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen".
Genannt wurden außerdem die Inhaftierung vor Beginn eines Prozesses in überfüllten Gefängnissen, Verurteilungen ohne faires Verfahren wegen pro-ukrainischer Haltung und der Transfer von der Krim in Gefängnisse in Russland. Nach Ansicht der Richter verletzte Russland zahlreiche Artikel der europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Richter warfen Russland außerdem ein "offensichtliches Fehlen effizienter Ermittlungen" vor. "Dies zeigt, dass diese Praktiken von den russischen Behörden offziell toleriert wurden", heißt es in der Urteilsbegründung. Sie verweisen auch darauf, dass Russland auf der Krim russisches Recht angewandt habe, was dem Humanitären Völkerrecht widerspreche. "Es bestand die Pflicht, das bereits existierende Recht in dem besetzten Gebiet zu respektieren, also das ukrainische Recht", heißt es weiter.
Vor dem Straßburger Gericht für Menschenrechte sind derzeit vier zwischenstaatliche Verfahren zwischen der Ukraine und Russland anhängig. In einem der Fälle haben sich die Niederlande der Ukraine angeschlossen. Außerdem haben nach Angaben des Gerichts etwa 7400 Einzelpersonen Klagen eingereicht wegen der Vorgänge auf der Krim, im Osten der Ukraine und während der russischen Militäroperation in der Ukraine.
Die Frage nach einer angemessenen Entschädigung sei derzeit nicht zu klären, betonten die Richter. Sie forderten Russland allerdings auf, die nach Russland transferierten Häftlinge wieder auf die Krim zu verlegen.
Russland hatte die Krim nach einem von der Ukraine und dem Westen nicht anerkannten Volksentscheid im März 2014 annektiert. Die Regierung in Kiew und der Westen verurteilten dies. Es folgten Kämpfe prorussischer Milizen gegen die ukrainische Armee in der Ostukraine mit mehr als 14.000 Toten. Im Februar 2022 startete Russland dann seine Invasion in der Ukraine.
Russland erkennt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte seit 2022 nicht mehr an. Das Gericht befasst sich aber weiter mit den laufenden Verfahren.
O.Karlsson--AMWN