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Ukrainisches Parlament stimmt für Beitritt zu Internationalem Strafgerichtshof
In der Hoffnung auf eine Bestrafung Russlands für mutmaßliche Kriegsverbrechen auf ukrainischem Gebiet hat das Parlament in Kiew am Mittwoch für einen Beitritt der Ukraine als Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gestimmt. Wie mehrere Parlamentsmitglieder im Internet mitteilten, stimmten insgesamt 281 von 408 Abgeordneten für den Beitritt. Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba sprach im Onlinedienst X von einer "historischen Entscheidung".
"Die Ukraine hat bereits wirksam mit dem IStGH zusammengearbeitet, um eine umfassende Rechenschaft für alle russischen Gräueltaten zu gewährleisten, die im Zuge der russischen Aggression begangen wurden", erklärte Kuleba. "Diese Arbeit wird jetzt noch effektiver funktionieren", versicherte der Außenminister. Mit der Entscheidung habe sein Land zudem "einen bedeutenden Schritt in Richtung eines EU-Beitritts" gemacht.
Die Europäische Union hatte Kiew bereits mehrfach zu diesem Schritt gedrängt, der in der Ukraine allerdings umstritten ist. Vertreter des Militärs befürchten, der Strafgerichtshof könnte auch ukrainische Soldaten für mutmaßliche Verbrechen während des Kriegs gegen Russland verfolgen.
Nach Angaben der Abgeordneten Jewgenia Krawtschuk stimmte das Parlament in Kiew nun dafür, von einer Ausnahme Gebrauch zu machen: Nach Artikel 124 im Römischen Statut, dem Gründungsvertrag des IStGH, sollen ukrainische Staatsangehörige für sieben Jahre von der Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen ausgenommen werden.
Das Auswärtige Amt in Berlin begrüßte die Ukraine als 125. Vertragsmitglied des IStGH. "Russlands Krieg gegen die Ukraine ist auch ein brutaler Angriff auf das Völkerrecht", erklärte das Auswärtige Amt im Onlinedienst X. "Die Ratifizierung des Römischen Statuts durch die Ukraine ist ein wichtiges Signal, das Völkerrecht und den IStGH stärkt."
Der Gerichtshof mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen. Er kann Haftbefehle erlassen, die in allen 125 Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts gültig sind.
Bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 hatte der IStGH Ermittlungen aufgenommen. Im März 2023 erließen die Richter wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. In IStGH-Mitgliedsstaaten droht dem Kreml-Chef daher die Verhaftung. Russland erkennt den IStGH nicht an.
F.Bennett--AMWN