-
Niedrigwasser: Industrie- und Schifffahrtsverbände fordern konkrete Schritte
-
Extremes Niedrigwasser: Verkehrsminister Bilger lädt zu Spitzentreffen in Bonn
-
Bundesgerichtshof urteilt über Mann wegen Kriegsverbrechen in syrischem Bürgerkrieg
-
Urteil in Prozess um tödlichen Autoanschlag auf Verdi-Demonstration in München
-
Vorwurf der Preisabsprache: Drei US-Produzenten müssen 53 Millionen Eier spenden
-
Investoren-Affäre: Fifa-Spitze stellt sich "uneingeschränkt" hinter Infantino
-
Steinmeier-Nachfolge: Özdemir spricht sich für eine Frau aus
-
Wissenschaftler bestätigen: Schrottteil von SpaceX-Rakete auf Mond eingeschlagen
-
Nilpferd-Baby von Herde von Drogenboss Escobar erst gerettet und dann doch gestorben
-
Niedrigwasser: Ex-Umweltministerin Lemke fordert grundsätzliche Gegenmaßnahmen
-
Investoren-Affäre: Fifa-Spitze stellt sich hinter Infantino
-
Brandgefahr: THW fordert mehr Investitionen für Bevölkerungsschutz
-
Unbekannter schießt in Baden-Württemberg auf Auto: Ein Verletzter
-
FIFA-Statement: Rückendeckung für Infantino
-
Fehlstart der Hartplatzsaison: Zverev scheitert in Montréal
-
US-Kriegsschiffe der neuen "Trump"-Klasse könnten 275 Milliarden Dollar kosten
-
Drohnen-Vorfall in Leipzig: Dobrindt sieht "neues Bedrohungsszenario"
-
Dobrindt: Drohnen-Vorfall in Leipzig ist "neue Gefahrenqualität"
-
Schwimm-EM: Wesemann gewinnt Gold vom 3-m-Brett
-
Netanjahu stellt sich gegen US-Plan zum Gazastreifen - Armeechef: Gehen "proaktiv" vor
-
Jaissle neuer Teammanager bei Woltemade-Klub Newcastle
-
Behörden in Kolumbien retten Nilpferdbaby der von Drogenboss Escobar eingeführten Herde
-
Studie: Mehr Pumas - weniger Verkehrsunfälle mit Rehen
-
Noosha Aubel: Czy poradzi sobie z problemami Poczdamu?
-
Noosha Aubel: Είναι σε θέση να αντιμετωπίσει τα προβλήματα του Πότσδαμ;
-
Noosha Aubel: Klarar hon av Potsdams problem?
-
Noosha Aubel: Zvládne problémy Postupimi?
-
نوشا أوبيل: هل هي على مستوى التحديات التي تواجهها بوتسدام؟
-
Vier Männer in London von mutmaßlich psychisch kranker Frau niedergestochen
-
Times: Infantino bietet WM-Finale für Unterstützung
-
Schwimm-EM: Pfeif gewinnt ihre dritte Silbermedaille
-
Tour de France Femmes: Niedermaier fährt ins Weiße Trikot
-
US-Bundesstaat Michigan: Linker Demokrat El-Sayed gewinnt Senats-Vorwahl
-
Tillman: "Hat zwischen dem Trainer und mir nicht gepasst"
-
Teheran: Iran und Oman einigen sich auf neue Route durch Straße von Hormus
-
Vier Menschen in London niedergestochen - eine Frau festgenommen
-
US-Bundesstaat Michigan: Linker Demokrat gewinnt Senats-Vorwahl
-
Cannabisplantage mit fast 650 Pflanzen in Sachsen-Anhalt entdeckt - zwei Festnahmen
-
Medien: Vier Menschen in London niedergestochen - eine Frau festgenommen
-
Verkehrsminister Bilger will Wasserstraßen "widerstandsfähiger" machen
-
Gruppierung Letzte Verteidigungswelle: Haftstrafen für junge Rechtsextremisten
-
Zivildienst-Pläne stoßen in SPD auf Widerstand - Verbände stellen Bedingungen
-
Weiter Widerstand in SPD gegen Aus für Rente ab 45 Versicherungsjahren
-
Drohne mit Sprengsatz an Leipziger Flughafen: Sächsische Behörden ermitteln
-
Nach Kompany-Kritik: UEFA ändert Gelbsperren-Regel
-
European Leagues stellt sich gegen WM-Aufstockung
-
Sprengstoff auf Nordseeinsel Norderney gefunden: Strand abgesperrt
-
Industrie erwartet niedrige Kartoffelernte wegen extremer Trockenheit
-
Polizei: Drohne auf Leipziger Flughafen verfügte über "Sprengvorrichtung"
-
ヌーシャ・オーベル:彼女はポツダムの抱える問題に対処できるのか?
Gericht: Zahlung von Rundfunkbeitrag trotz angeblich nicht erhaltener Bescheide
Ein Rheinland-Pfälzer, der seine Wohnung abmeldete und keine Rundfunkbeiträge mehr zahlte, muss die Beiträge inklusive Säumniszuschlägen nachzahlen. Der Mann habe nicht rechtzeitig Widerspruch gegen die Bescheide erhoben, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mit. Es sei davon auszugehen, dass er diese erhalten habe. (Az.: 5 K 606/24.KO)
2023 hatte der Mann seine Wohnung ohne Angabe von Gründen abgemeldet, den Vertrag gekündigt und den Rundfunkbeitrag nicht mehr gezahlt. Der Südwestrundfunk forderte die Beiträge weiterhin ein. Dagegen versuchte sich der Mann gerichtlich zu wehren. Widerspruch hatte er zuvor nicht eingelegt. Er gab an, seit seiner Kündigung keine Schreiben mehr erhalten zu haben.
Die Richter wiesen die Klage als unzulässig ab. Zwar müssen Behörden im Zweifel nachweisen können, dass Bescheide eingegangen seien. In diesem Fall ging das Gericht jedoch von einer Schutzbehauptung des Manns aus. Demnach ist davon auszugehen, dass der Kläger die Bescheide erhielt.
Aus seinem Verhalten und seinen schriftlichen Äußerungen sei deutlich geworden, dass er die Erhebung der Rundfunkbeiträge ablehne, hieß es. In einem vorherigen Eilverfahren hatte er den Zugang der Bescheide nicht bestritten. Es sei davon auszugehen, dass er seinen Vortrag an die jeweilige Situation angepasst habe.
O.Norris--AMWN