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SPD-Fraktionschef skeptisch bei AfD-Verbotsinitiative - klare Absage von Union
In der Diskussion um eine parteiübergreifende Initiative für einen AfD-Verbotsantrag haben sich die Fraktionsspitzen von SPD, Union und FDP skeptisch bis ablehnend geäußert. Ob ein Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt "das richtige Instrument" ist, sei innerhalb seiner Fraktion umstritten, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am Dienstag vor einer Sitzung seiner Fraktion. Der diskutierte Antrag des CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz berge offenbar einige rechtliche und inhaltliche Probleme. Er persönlich halte einen Verbotsantrag aktuell für den falschen Weg, sagte Mützenich.
Klar ablehnend steht die Fraktionsspitze der Union zu dem Thema. "Ich will ausdrücklich sagen, dass man die AfD nicht wegverbieten kann", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, "man kann die AfD nur wegregieren". Deswegen sei ein geplanter Antrag "vollkommen falsch und kontraproduktiv". Einem gemeinsamen Antrag mit den Ampel-Fraktionen erteilte er eine klare Absage. "Ich will unter keinen Umständen der AfD eine weitere Möglichkeit geben, sich als Opfer zu profilieren", sagte Dobrindt. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) schloss sich seinen Worten an.
Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr sieht den Vorstoß kritisch. Die Haltung seiner Fraktion sei klar, sagte er. "Ich halte nichts von Verbotsdiskussionen." Die AfD müsse inhaltlich bekämpft werden, etwa beim Thema Migration.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte, die AfD sei "so gefährlich, dass man dieses Verbotsverfahren prüfen muss". Das Grundgesetz sehe ein Parteiverbot "als ultima ratio ausdrücklich vor", sagte Dröge. Am Ende bringe ein Antrag aber nichts, wenn er keine parlamentarische Mehrheit habe.
In den vergangenen Tagen wurde eine geplante fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für einen Antrag zu einem AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Er könnte bald ins Plenum eingebracht werden. Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich bereits skeptisch dazu. Der Bundestag ist neben der Bundesregierung und dem Bundesrat eines von drei Verfassungsorganen, das ein Parteiverbotsverfahren anstoßen kann.
L.Mason--AMWN