-
Mann in Sächsischer Schweiz bei Unwetter von Baum erschlagen
-
Rückzieher nach heftiger Kritik: Fifa stoppt umstrittene Investoren-Pläne
-
"Gedemütigt": Pressestimmen zum Rückzieher von Infantino
-
Mindestens neun Tote bei neuen russischen Raketenangriffen auf Kiew
-
Nach massiver Kritik: FIFA gibt Investorenpläne auf
-
US-Staatsanwaltschaft stellt Verfahren in Streit um Schäden an "Reflecting Pool" ein
-
Biathlon zu Zeiten des Klimawandels: "Immer grenzwertiger"
-
"Zu wenig": Heraskewytsch kritisiert deutsche Rolle
-
Trump droht Iran mit heftigen Angriffen - US-Medien: Attacken am Wochenende möglich
-
Mindestens vier Tote bei neuen russischen Raketenangriffen auf Kiew
-
Hunderttausende bei Demonstration zu Christopher Street Day in Hamburg erwartet
-
Rückzieher nach heftiger internationaler Kritik: Fifa stoppt umstrittene Investoren-Pläne
-
DB-Chefin Palla beklagt "organisierte Verantwortungslosigkeit" im Konzern
-
Mindestens drei Menschen bei russischem Raketenangriff auf Kiew getötet
-
Bürgermeister: Kiew mit ballistischen Raketen angegriffen
-
Infantinos WM-Plan: Südamerika verlangt "Klarstellungen"
-
Nach Ankunft zehntausender Migranten in Ceuta: EVP-Chef Weber fordert Stärkung von Frontex
-
Neue Waldbrände in Griechenland ausgebrochen - neues Feuer im Westen der Türkei
-
Brandt wechselt vom BVB zu Ajax Amsterdam
-
Regisseur Wenders einigt sich mit Nastassja Kinski in Streit um Nacktszene
-
Hamas stimmt Entwaffnung zu - Trump: Israel "sehr glücklich" über Vereinbarung
-
EM: Bleyer und Denisov Sechste in der Technischen Kür
-
Debatte um Migration und Grenzsicherung nach Ankunft zehntausender Menschen in Ceuta
-
US-Präsident Trump äußert sich zurückhaltend zu möglicher Patriot-Lizenz für die Ukraine
-
Trump spricht von "Invasion" in Ceuta und ruft zur Wahl der Republikaner auf
-
Spanisches Innenministerium: Mehr als 37.500 Migranten aus Ceuta nach Marokko zurückgekehrt
-
USA und Deutschland warnen vor IT-Experten aus Nordkorea
-
Trump: Bilder aus Ceuta "schrecklich" und Warnung für USA vor Kongresswahlen
-
Palästinenser bei Marsch israelischer Siedler durchs Westjordanland angeschossen
-
Wind erschwert Löscheinsatz auf Kreta - Entspannung in Spanien und Frankreich
-
Linke zu Ceuta: Deutschland muss Migranten aufnehmen
-
EM: Wasserspringer verpassen Medaille zum Auftakt
-
60.000 Migranten stürmen Grenze zwischen Marokko und Ceuta - EU-Konflikt um Migration
-
Dänemark: EU soll wegen Ceuta Ausschluss Spaniens aus Schengen-Raum in Erwägung ziehen
-
Wegen Debatte um pro-israelischen Song: Boy George tritt nicht bei Musical in London auf
-
"Der falsche Mann": Premier Burnham kritisiert Infantino
-
Unionspolitiker geben Spanien Mitschuld an Entwicklung in Ceuta
-
Prozess gegen 21 Serben wegen Massaker im Jahr 1999 im Kosovo eröffnet
-
Vier Tote nach Lawine in Pakistan geborgen - Auch bekannter Bergsteiger Purja vermisst
-
Kretschmer droht mit Blockade von Rentenreform - Unionsfraktion widerspricht
-
Musiala-Gerüchte: Galatasaray bezieht Stellung
-
60.000 Migranten in Ceuta: Spaniens Regierungschef Sánchez spricht von "Angriff"
-
Gema gewinnt vor Gericht gegen KI-Musikgenerator Suno
-
Frankreich friert Vermögenswerte von umstrittener russischer Journalistin Fedorova ein
-
"Mihambo-Schreck" Assani darf zur EM
-
Klaveness sieht Infantino schwer beschädigt
-
"Kann nicht tatenlos zusehen": Infantino-Berater tritt zurück
-
40.000 Migranten haben Grenze zwischen Marokko und Ceuta gestürmt
-
Hamas stimmt Entwaffnung im Gazastreifen zu - Israel äußert sich zunächst nicht
-
Feuerwehr auf Kreta kämpft weiter gegen Brände - Wind erschwert Löscharbeiten
Bundesverfassungsgericht: Betreute müssen für Zwangsbehandlung nicht immer in Klinik
Betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist zum Teil mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschied. Ausnahmen sind demnach in bestimmten Fällen möglich. (Az. 1 BvL 1/24)
Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Das können zum Beispiel Menschen mit einer schweren psychischen Krankheit sein, mit einer geistigen Behinderung oder mit Demenz. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden.
Dafür gelten hohe Hürden. Zwangsbehandelt werden dürfen Menschen nur dann, wenn die Behandlung unbedingt notwendig ist, weil sonst ein ernster gesundheitlicher Schaden droht, und wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Außerdem muss zuvor versucht werden, die Betroffenen zu überzeugen. Nur wenn sie die Notwendigkeit nicht erkennen oder nicht danach handeln können, darf zwangsweise behandelt werden.
Bislang war vorgeschrieben, dass eine solche Behandlung ausnahmslos in einem Krankenhaus stattfinden muss. Nur um diese Frage ging es in Karlsruhe. Der Betreuer einer Frau mit paranoider Schizophrenie hatte sich an den Bundesgerichtshof (BGH) gewandt. Die Frau musste mehrmals zwangsbehandelt werden.
Der Betreuer wollte, dass ihr die Medikamente gegen die Psychosen - die sie nicht nehmen wollte - in ihrer Wohneinrichtung verabreicht werden dürfen. Die Frau werde in der Klinik retraumatisiert, gab er an. Sie habe teils fixiert werden müssen und einen Spuckschutz bekommen, um zur zwangsweisen Behandlung gebracht zu werden.
Der BGH legte die Frage dem Verfassungsgericht vor. Dieses entschied nun, dass die Regelung bis Ende 2026 geändert werden muss, bis dahin gilt das bisherige Recht. Das Verfassungsgericht definierte die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Behandlung in der Wohneinrichtung. Erstens müsse den Betroffenen in der Klinik eine große Beeinträchtigung ihrer körperlichen Unversehrtheit drohen und dieses Risiko müsse in der Einrichtung deutlich niedriger sein.
Als Beispiel für ein solches Risiko führte das Gericht an, dass Demenzkranke durch einen Ortswechsel extrem verwirrt werden könnten. Im Krankenhaus drohe unter Umständen auch die Ansteckung mit einer Infektionskrankheit. Müssten Betroffene mit körperlichem Zwang dorthin gebracht werden, könnten sie dabei außerdem verletzt werden.
Zweite Voraussetzung für eine mögliche Ausnahme ist, dass die Wohneinrichtung eine gute medizinische Versorgung bietet. Der Krankenhausstandard müsse nahezu erreicht werden, erklärte das Gericht.
Die Frage des BGH bezog sich zwar auf eine frühere Regelung. Die seit 2023 geltende Neuregelung ist aber gleich, über beide entschied das Verfassungsgericht nun. Es betonte, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen an strenge Voraussetzungen gebunden und "nur als letztes Mittel zulässig" sind.
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener kritisierte das Urteil scharf. Damit sei auch außerhalb von Kliniken eine zwangsweise Verabreichung von Medikamenten oder eine Fixierung, zum Beispiel zu Hause, gestattet. "Die Schutzpflicht des Staats gegenüber den Bürgern wird mit diesem Urteil auf perfide Weise ins Gegenteil verkehrt", erklärte Vorstandsmitglied René Talbot.
P.Silva--AMWN