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Australische Abgeordnete machen Weg für Social Media ab 16 Jahren frei
In Australien hat das Repräsentantenhaus den Weg für eine strikte Altersbeschränkung für die Nutzung sozialer Netzwerke freigemacht. Die Abgeordneten im Unterhaus stimmten am Mittwoch für einen Gesetzentwurf der Regierung, mit dem eine Altersgrenze von 16 Jahren für die Nutzung von Plattformen wie Facebook, Instagram, Tiktok und Snapchat eingeführt werden soll. Die Pläne müssen nun noch in den australischen Senat.
Die Unternehmen hinter den Plattformen müssen dem Gesetzentwurf zufolge "angemessene Maßnahmen" ergreifen, um Kinder und Teenager unter 16 Jahren an der Einrichtung eines Accounts zu hindern. Versäumen sie das, drohen den Betreibern Geldbußen von bis zu 50 Millionen australische Dollar (knapp 31 Millionen Euro).
Tritt das Gesetz in Kraft, wäre es eins der strengsten Gesetze für Betreiber von Online-Netzwerken überhaupt. Ab Inkrafttreten sollen die Firmen ein Jahr Zeit haben, um Altersbeschränkungen in ihre Angebote einzubauen.
Auf den Weg gebracht hatte die Vorlage Kommunikationsministerin Michelle Rowland. Social-Media-Unternehmen hätten eine Verantwortung für die "Sicherheit und psychische Gesundheit" der Australierinnen und Australier, sagte sie zur Begründung. Premierminister Anthony Albanese hatte zuvor bereits die Wirkung von Instagram und Co. auf Kinder als "Geißel" bezeichnet. Soziale Medien könnten "sozialen Schaden anrichten".
Mit Blick auf die anstehende Abstimmung im Parlament warb er zuletzt noch einmal für die Pläne und rief Eltern auf, sich dahinter zu stellen. Soziale Medien seien nicht nur eine "Plattform für Gruppenzwang", sondern sie schürten auch Ängste und lockten Betrüger an.
Die Pläne sind aber nicht unumstritten. So ist etwa unklar, wie die Regeln im Detail durchgesetzt werden sollen. Außerdem verweisen Kritiker darauf, dass Altersbeschränkungen im Netz leicht zu umgehen seien. Auch ist damit zu rechnen, dass die betroffenen Unternehmen juristisch gegen die Vorgaben vorgehen werden.
Ausnahmen sind unter anderem für Online-Gaming-Plattformen und für Messengerdienste wie Whatsapp vorgesehen. Ausgenommen werden sollen auch Videoplattformen wie Youtube, die Kinder unter 16 Jahren auch für schulische Zwecke nutzen.
D.Cunningha--AMWN