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EU-Grundrechteagentur sieht "Rückkehrzentren" für Migranten kritisch
Die EU-Grundrechteagentur sieht die auch in Deutschland diskutierten Pläne für Abschiebezentren für Migranten in Drittstaaten kritisch. In solchen Lagern dürften keine "rechtsfreien Zonen" entstehen, warnte die Grundrechteagentur in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Sie forderte dafür strenge Auflagen wie Einzelfallprüfungen für jeden betroffenen Migranten und unabhängige Kontrollen der Zustände in solchen Lagern.
In der Europäischen Union wird seit Monaten über solche "Rückkehrzentren" (auf Englisch "return hubs") diskutiert. Gemeint sind Lager außerhalb der EU, in denen Migranten untergebracht werden sollen, die ausreisepflichtig sind oder denen ein EU-Land die Einreise verweigert hat.
Die Grundrechteagentur mit Sitz in Wien betonte, die Mitgliedsländer oder die Grenzschutzagentur Frontex blieben verantwortlich für mögliche Menschenrechtsverletzungen in solchen offenen oder geschlossenen Lagern. Mit den Drittländern müssten verbindliche Abkommen geschlossen werden, mit denen die Aufnahmestaaten die Achtung europäischer Vorschriften garantierten.
Zudem verbiete das EU-Recht "die willkürliche Inhaftierung oder Überstellung von Personen, die ernsthaftem Schaden oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung" in einem Drittland ausgesetzt werden könnten. Das mache das Überstellen von besonders schutzbedürftigen Menschen in solche Zentren "unwahrscheinlich und schwierig umsetzbar".
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich beim EU-Gipfel zur Migration im vergangenen Oktober skeptisch über solche Zentren geäußert. Abschiebungen müssten "mit dem europäischen Recht vereinbar" sein, sagte der Kanzler.
Vor der Bundestagswahl am 23. Februar spricht sich die CDU für ein ähnliches Vorgehen aus. Sie will laut ihrem Grundsatzprogramm Verfahren für alle Asylbewerber in "sicheren Drittstaaten" prüfen lassen. Italien hat bisher als einziges EU-Land ein solches Modell mit dem Beitrittsanwärter Albanien vereinbart. Allerdings stößt dies auf große juristische Hürden: Nach richterlichen Anordnungen mussten mehrfach Migranten aus Albanien nach Italien zurückgebracht werden.
J.Oliveira--AMWN