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Bundestags-Gutachten: Neues Energiegesetz womöglich nicht mit EU-Recht vereinbar
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Zweifel an der Vereinbarkeit des sogenannten Netzpakets der Bundesregierung mit EU-Recht geäußert. Geplante Einschränkungen für den Anschluss neuer Energieanlagen ans Stromnetz seien eventuell nicht EU-rechtskonform, heißt es in einem von der Grünen-Fraktion beantragten Gutachten, dass der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlag.
Das Netzpaket soll den Zubau von Windanlagen und großen PV-Anlagen steuern, indem Netzgebiete mit Engpässen als "kapazitätslimitiert" ausgewiesen werden. Betreiber sollen einen Anschluss dort nur unter der Bedingung erhalten, dass sie bei netzbedingten Abregelungen (Redispatch), also dem Abschalten der Anlagen bei Stromüberschuss, teilweise auf Entschädigung verzichten.
Der Wissenschaftliche Dienst sieht diese Regelung, den sogenannten Redispatch-Vorbehalt, kritisch. Etwa soll ein Netzgebiet für bis zu sechs Jahre als "kapazitätslimitiert" ausgewiesen werden können, wenn im vergangenen Jahr das Redispatchvolumen - also wie häufig Anlagen wegen Engpässen abgeriegelt werden mussten - bei mehr als fünf Prozent lag. Laut EU-Recht müssten jedoch "konkret in der Gegenwart bestehende Engpässe" den Ausschlag geben.
Auch die gewählte Schwelle von fünf Prozent Engpässen im vergangenen Jahr sehen die Experten kritisch: Eine echte "fehlende nötige Kapazität" würde wohl erst deutlich oberhalb eines Redispatchvolumens von fünf Prozent vorliegen. Hinzu komme, dass Engpässe manchmal per "Kaskade" von vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibern ausgingen. Zudem könnte die Ausweisung ganzer Gebiete im Licht des Unionsrechts zu ungenau sein, weil der Europäische Gerichtshof häufig Einzelfallprüfungen fordert.
Das Netzpaket wird derzeit im Bundestag beraten. Auch Verbände und Opposition kritisieren das Gesetz von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) scharf. Sie befürchten, dass es den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ausbremst.
"Jetzt zeigt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages: Der Redispatch-Vorbehalt steht rechtlich auf wackeligen Füßen", erklärte der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi. "Das Gutachten benennt genau die Problemfelder, auf welche die Branche seit Monaten hinweist." Absehbare Folge des Gesetz seien Rechtsstreitigkeiten zulasten der Planungssicherheit.
Ch.Havering--AMWN