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Anschlagsplanung und Angriff auf Polizei: Zweites Urteil gegen Islamist in Heilbronn
Zweieinhalb Wochen nach seiner Verurteilung wegen der Planung eines Anschlags auf eine Synagoge ist ein mutmaßlicher Islamist in Heilbronn am Montag wegen des Angriffs auf einen Polizisten verurteilt worden. Das Landgericht der baden-württembergischen Stadt sprach den 25-Jährigen unter anderem des versuchten Totschlags schuldig, wie eine Sprecherin sagte. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Ende Januar hatte das Gericht festgestellt, dass der Angeklagte als Haupttäter zusammen mit einem anderen Mann einen Anschlag auf eine Synagoge in Heidelberg oder Frankfurt am Main geplant hatte. Beide gestanden dies während der Verhandlung. Bei dem Anschlag hätte demnach mindestens ein Mensch getötet werden sollen. Anschließend planten die beiden, sich von Polizisten erschießen zu lassen.
Sie ließen sich dem Urteil zufolge einen Dolch liefern, kauften ein Reiseticket und stimmten sich über die Verbreitung eines Bekennervideos ab. Beide waren laut Gericht entschlossen, ihren Plan umzusetzen, möglichst viele Menschen zu töten. 2023 und 2024 hätten sie sich sich demnach im Internet radikalisiert.
Der Hauptangeklagte reiste außerdem im April 2024 in die Türkei, um sich in Syrien einer islamistischen Rebellengruppe anzuschließen. Es kam aber nicht zur Weiterreise, stattdessen kehrte er nach Deutschland zurück. Anfang Mai wurde er festgenommen.
Der erste Prozess gegen den 25-Jährigen begann Ende November. Ende Januar wurde er der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Verabredung zum Mord aus Heimtücke schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Haftstrafe von sechs Jahren gegen ihn. Am Montag kam eine Haftstrafe von fünf Jahren wegen des Angriffs auf den Polizisten dazu.
Dabei ging es um einen Vorfall aus dem Mai, als seine Wohnung durchsucht wurde. Das Landgericht stellte fest, dass der 25-Jährige damals ein Messer auf einen Polizisten geworfen hatte. Er verfehlte den Beamten aber, dieser wurde nicht verletzt. Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Haft beantragt hatte.
Für wie lange der Mann ins Gefängnis muss, ist aber noch unklar. Aus den beiden Strafen wird eine Gesamtstrafe gebildet, wie die Gerichtssprecherin ausführte. Das kann aber erst passieren, wenn die Urteile rechtskräftig sind. Da der Angeklagte gegen das Urteil vom Januar Revision einlegte, wird es erst noch geprüft. Auch gegen das Urteil vom Montag kann er noch Revision einlegen.
P.Santos--AMWN