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Gericht: Verfügung gegen KI-generierten AfD-Wahlwerbespot Brandenburg rechtens
Eine Verfügung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen einen Wahlwerbespot der AfD Brandenburg ist rechtens. Ein Eilantrag der AfD gegen die Verfügung wurde am Donnerstag vom Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Gegenstand der Verfügung war ein mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellter Wahlwerbespot der AfD zur Landtagswahl in Brandenburg im September 2024. Durch diesen werden aus Sicht der MABB Vorurteile geschürt, Vorverurteilungen gefördert und Menschen mit dunkler Hautfarbe stigmatisiert. Zudem sei er geeignet, bei Kindern und Jugendlichen ein Grundmisstrauen zu etablieren oder zu verstärken. Er verstoße gegen den Jugendschutzmedienstaatsvertrag.
Die Medienanstalt verbot der AfD daher am 15. Januar 2025 unter Androhung eines Zwangsgelds, den Spot zu verbreiten oder für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zugänglich zu machen. Gegen diese Verfügung erhob die AfD Brandenburg am 24. Januar Klage und stellte den Eilantrag. Dieser wurde nun abgelehnt.
In seiner Begründung berief sich das Gericht unter anderem auf die Einschätzung der Kommission für den Jugendmedienschutz zu dem Spot. Diese habe festgestellt, dass das Video geeignet sei, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen.
Der Spot bediene offensichtlich rassistische Stereotype, indem er Menschen mit dunklerer Haar- und Hautfarbe als bedrohlich darstelle. Aus Sicht des Gerichts gebe es keinen Grund zu Zweifeln an dieser Einschätzung.
D.Sawyer--AMWN