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Bundesrat macht Weg für Paket von Energiegesetzen frei
Der Bundesrat hat am Freitag ein umfassendes Gesetzespaket zum Thema Energie und Emissionshandel abschließend gebilligt. Erleichtert werden soll damit etwa der Ausbau von E-Auto-Ladesäulen. Bei Solaranlagen wird die sogenannte Direktvermarktung gestärkt und die Einspeisevergütung für Zeiten negativer Börsen-Strompreise gestrichen.
Bei E-Autos soll künftig grundsätzlich das sogenannte bidirektionale Laden möglich sein. Die Batterien der Autos können dann ins Stromnetz integriert werden und als Stromspeicher dienen.
Die neuen Regeln für die Direktvermarktung von Solarenergie sehen vor, dass künftig weniger Anlagenbetreiber die staatlich garantierte Einspeisevergütung erhalten. Ihr Ertrag richtet sich dann stattdessen nach den Preisen an der Strombörse.
Bei negativen Strompreisen wird die Vergütung von Solarstrom durch die Einspeisevergütung ausgesetzt. Dies soll auch ein Anreiz sein, überschüssigen Strom vermehrt in Speicher zu leiten, um Einspeisespitzen zu "glätten" und damit die Stromnetze zu entlasten.
Ergänzt wird dies durch Vorgaben zur Steuerung von Anlagen durch die Übertragungsnetzbetreiber, um die Netzstabilität zu sichern. Neue Regeln für sogenannte Smart Meter sollen die Netzintegration erneuerbarer Energien verbessern.
Änderungen gibt es auch im Bereich der Windenergie. Die Zulassung von Windkraftanlagen in Gebieten, die dafür noch nicht ausgewiesen wurden, wird erschwert. Dies soll die Akzeptanz des Windenergieausbaus fördern.
Verlängert wird die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Damit soll ein Ausbaustopp vermieden werden. Die bisherige Förderung war auf Inbetriebnahmen bis Ende 2026 befristet.
Für Biogasanlagen soll es zusätzliche Anreize für eine flexible Ausgestaltung geben. Damit soll erreicht werden, dass die Anlagen Solar- und Windenergie besser mit Blick auf eine möglichst gleichmäßige Stromerzeugung ergänzen.
Beim Emissionshandel werden neue EU-Regeln umgesetzt. Dabei geht es um die geplante Einführung eines neuen Handelssystems "ETS-2" für die Sektoren Wärme und Verkehr. Zudem wird der Seeverkehr in den bestehenden Emissionshandel einbezogen und die Regeln für den Luftverkehr werden verschärft.
Die Neuregelungen sind Teile eines ursprünglich von der früheren Ampel-Regierung geplanten größeren Maßnahmenpakets. Auf die übrigen Bestandteile konnten sich die Beteiligten nicht verständigen.
P.Martin--AMWN