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Karlsruhe entscheidet über unterschiedlich hohe Zuschläge für Nachtarbeit
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Mittwoch (09.30 Uhr) einen Beschluss über Zuschläge bei Arbeit in den Nachtstunden. Es geht um Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesarbeitsgerichts. Dieses hatte in den Jahren 2020 und 2023 zwei Arbeitnehmern in der Lebensmittelindustrie Recht gegeben. (Az. 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23)
Sie arbeiteten regelmäßig nachts und bekamen dafür einen niedrigeren Zuschlag als Beschäftigte, die zu unregelmäßigen Zeiten nachts arbeiteten. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die entsprechenden Tarifnormen für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, die Firmen sollten den Klägern Zuschläge nachzahlen.
P.Mathewson--AMWN