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"Spiegel": Verdacht auf Strohmannspende für AfD - Partei weist Vorwürfe zurück
Kurz vor der Bundestagswahl sorgt eine mögliche Parteispendenaffäre bei der AfD für Aufsehen. Laut "Spiegel" soll eine Millionenspende für Plakat-Werbung nicht wie bei der Bundestagsverwaltung angegeben von einem früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ aus Österreich, sondern tatsächlich von einem deutschen Milliardär stammen. Dem Bericht vom Dienstagabend zufolge besteht der Verdacht, dass Ex-FPÖ-Funktionär und Geschäftsmann Gerhard Dingler für die Millionentransaktion lediglich als Strohmann fungierte. Die AfD wies die Vorwürfe am Mittwoch zurück.
Wie der "Spiegel" und der österreichische "Standard" unter Berufung auf Ermittlungen österreichischer Sicherheitsbehörden berichteten, soll Dingler vor seiner vermeintlichen Spende an die AfD eine "Schenkung" in Millionenhöhe erhalten haben - von dem aus Duisburg stammenden Immobilienmilliardär Henning Conle.
Demnach soll Dingler vor wenigen Wochen seiner Bank einen Vertrag vorgelegt haben, laut dem er von Conle 2,6 Millionen Euro geschenkt bekam. Auf die Nachfrage der Bank, wofür das Geld verwendet werde, soll Dingler erst von einem Immobilienprojekt gesprochen haben. Doch kurz darauf sollen von seinem Konto 2,35 Millionen Euro an eine Plakatwerbefirma in Köln gegangen sein. Dieselbe Summe meldete die AfD Anfang Februar der Bundestagsverwaltung, als Spender ist Dingler verzeichnet.
Die AfD wies die Berichte zurück. "Solange keine Beweise für die erhobenen Behauptungen über eine sogenannte Strohmannspende vorliegen, kann von einer Spendenaffäre keine Rede sein", erklärte Bundesschatzmeister Carsten Hütter. "Herr Dingler hat gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen getätigt wurde." Die AfD stehe "in ständigem Austausch" mit der Bundestagsverwaltung. "Ich biete eventuell ermittelnden Behörden vollste Transparenz und Mitarbeit an", betonte Schatzmeister Hütter.
Wie "Spiegel" und "Standard" weiter berichteten, gehen die österreichischen Behörden unter anderem dem Verdacht der Geldwäsche nach. Das Bundeskriminalamt und die österreichische Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sind demnach ebenfalls in den Fall eingeschaltet.
Nach dem deutschen Parteiengesetz sind sogenannte Strohmannspenden verboten, bei denen die Identität des tatsächlichen Geldgebers verschleiert wird. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht der AfD laut dem Parteiengesetz ein Strafgeld in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende - also rund sieben Millionen Euro.
Für die Nichtregierungsorganisation Lobbycontrol ist der Fall "nicht hinnehmbar" und müsse "dringend aufgeklärt werden". Aurel Eschmann, Experte für Parteienfinanzierung bei Lobbycontrol, betonte: Wir brauchen eine stärkere und unabhängige Aufsicht mit eigenen Ermittlungskompetenzen und eine umfassende Reform der Parteienfinanzierung." Zudem forderte er einen Parteispendendeckel, der "solche fragwürdigen Finanzierungskonstruktionen erheblich erschweren" würde.
L.Davis--AMWN