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Angriff auf Neonazis in Ungarn: Prozess gegen Linksextremistin in München
Vor dem Oberlandesgericht München hat am Mittwoch der Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft der 30-Jährigen in der zu Prozessbeginn verlesenen Anklage unter anderem versuchten Mord vor. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest.
S. soll sich laut Anklage vor dem Angriff einer Gruppe angeschlossen haben, deren Angehörige eine "militante linksextremistische Ideologie" teilten sowie den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ablehnten. Ihre Mitglieder sollen im Februar 2023 anlässlich des sogenannten Tags der Ehre in Budapest mindestens fünf Angriffe verübt haben. An diesem Tag kommen laut Bundesanwaltschaft jedes Jahr Rechtsextremisten aus ganz Europa nach Budapest.
Zusammen mit anderen Gruppenmitgliedern soll sich S. an zwei Überfällen auf insgesamt drei Menschen im öffentlichen Raum beteiligt haben. Die Opfer hätten Kopfverletzungen davongetragen - in einem Fall so schwere, dass sie zum Tod hätten führen können, erklärte die Bundesanwaltschaft.
S. war im Mai in Nürnberg festgenommen worden. Sie sitzt in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe gegen sie lauten außer auf versuchten Mord auch auf gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
Das Gericht wies allerdings im Vorfeld des Prozesses darauf hin, dass statt einer Verurteilung wegen versuchten Mordes auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommen könnte, was meist weniger schwer bestraft wird. Für das Verfahren wurden zunächst 24 Verhandlungstermine bis Ende Juni angesetzt.
Im Zusammenhang mit der Attacke hatten sich zuletzt im Januar sieben tatverdächtige Linksextremisten gestellt. Die 21 Jahre bis 27 Jahre alten Verdächtigen verbanden dies über ihre Verteidiger mit dem Wunsch, in Deutschland ein Verfahren zu bekommen und der Auslieferung nach Ungarn zu entgehen. Dort würden ihnen nach Einschätzung ihrer Verteidiger überlange Haftstrafen in Verfahren drohen, die rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht genügen.
Im Juni wurde ein mutmaßlich linksextremer nichtbinärer Mensch nach Ungarn ausgeliefert. Maja T. sitzt dort seitdem in Untersuchungshaft. Das Bundesverfassungsgericht untersagte damals zwar eine Überstellung per Eilentscheidung. Der Beschluss kam aber erst bei den Behörden an, als T. schon auf dem Weg nach Ungarn war. Das Bundesverfassungsgericht rügte die Auslieferung.
Die Gruppe um Hanna S. steht nach der Anklage der Bundesanwaltschaft in der "Kontinuität" einer Gruppe von Linksextremisten um Lina E., die in Deutschland Angriffe auf Neonazis verübte. E. wurde im Mai 2023 wegen Mitgliedschaft und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Derzeit prüft der Bundesgerichtshof dieses Urteil, eine Entscheidung soll im März verkündet werden.
P.Silva--AMWN