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Verfassungsschutz kündigt Einzelfallprüfung für Einstufung von AfD-Mitgliedern an
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat eine Einzelfallprüfung für AfD-Mitglieder bei der Einstufung als Rechtsextremisten angekündigt. Seine Behörde werde "nicht pauschal alle AfD-Parteimitglieder als Rechtsextremisten" zählen, sagte Haldenwang am Dienstag bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2021 in Berlin. Neben rechtsextremistischen Strömungen gebe es auch Teile der Partei, "die sich selber als gemäßigt bezeichnen". Deshalb sei "eine Einzelfallbetrachtung" nötig. "Hier müssen wir auch deutlich differenzieren."
Aufgrund eines laufenden Rechtsstreits über die Beobachtung der Partei tauchte die AfD im Verfassungsschutzbericht 2021 noch nicht auf. Angesichts jüngster Gerichtsentscheidungen etwa des Verwaltungsgerichts Köln vom März ging Haldenwang aber davon aus, dass dies im nächsten Bericht der Fall sein werde.
Das Gericht hatte am 8. März entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und somit die gesamte Partei beobachten darf. Die AfD kündigte darauf an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
"Die Alternative für Deutschland ist mittlerweile ein gerichtlich bestätigter Verdachtsfall einer extremistischen Bestrebung", sagte Haldenwang. Dies ermögliche es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die AfD "auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu bearbeiten".
Seine Behörde werde genau prüfen, "ob sich die bestehenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung weiter verdichten", sagte der Verfassungsschutzpräsident. Hierzu werde es etwa beim AfD-Parteitag Ende kommender Woche im sächsischen Riesa Gelegenheit geben. Dort werde der Verfassungsschutz die Entwicklung der Partei "genau unter die Lupe" nehmen.
P.Costa--AMWN