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In Europäischer Union lebende Briten dürfen nicht bei Kommunalwahl wählen
In der Europäischen Union lebende Briten haben mit dem Brexit das Recht verloren, bei Kommunalwahlen an ihrem Wohnort zu wählen. Seit Februar 2020 seien sie Bürger eines Drittstaats und keine Unionsbürger mehr, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Das sei eine automatische Folge der souveränen Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten. (Az. C-673/20)
Es ging um eine Britin, die seit fast 40 Jahren in Frankreich lebt, aber nur die britische Staatsbürgerschaft hat. In der Brexit-Übergangsphase wurde sie aus dem Wählerverzeichnis ihres Wohnorts gestrichen. Vorher hatte sie dort an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, denn EU-Bürger haben dieses Recht, wenn sie in einem anderen Mitgliedsstaat ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Britin zog in Frankreich vor Gericht. Sie argumentierte damit, dass sie nun nirgendwo mehr ein Wahlrecht habe: Nach britischem Recht darf sie in Großbritannien auch nicht mehr wählen, weil sie vor mehr als 15 Jahren wegzog. Das französische Gericht bat den EuGH, die Frage zu klären.
Dieser antwortete nun, dass Briten in der EU das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen mit dem Austritt Großbritanniens verloren hätten. Das gelte auch dann, wenn sie schon vor dem Brexit in die EU gezogen seien und wenn sie in ihrer Heimat nicht mehr wählen dürften.
F.Bennett--AMWN