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Thüringer OLG: Prozess gegen Mitglieder von rechter Kampfsportgruppe ab April
Vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) beginnt Ende April der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51. Für das am 28. April in Jena startende Verfahren sind Verhandlungstermine zunächst bis Mitte Dezember anberaumt, wie das OLG am Donnerstag mitteilte.
Die Neonazigruppe steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der rechtsextremistischen Szene sein. Laut Bundesanwaltschaft soll die Gruppe Männer angelockt und für gewaltsame Angriffe auf Polizisten sowie Andersdenkende geschult haben. Sie soll teilweise auch die Tötung von Linksextremisten angestrebt haben.
Die drei Beschuldigten Kevin N., Marvin W. und Patrick W. wurden im Dezember 2023 festgenommen, zwei von ihnen befinden sich in Untersuchungshaft. Bei Kevin N. handelt es sich der Anklage zufolge um einen mutmaßlichen Rädelsführer, der die Gruppierung mitgegründet haben soll und an Gewaltaktionen beteiligt gewesen sein soll.
Die Bundesanwaltschaft stuft Knockout 51 als terroristische Vereinigung ein. Das OLG ließ die Anklage der Karlsruher Behörde zunächst nur mit Abstrichen zu und eröffnete das Hauptverfahren nur wegen des Vorwurfs der Beteiligung sowie Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Die Zuständigkeit dafür sah das OLG beim Landgericht Gera.
Auf eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft hin verwies der Bundesgerichtshof jedoch das Verfahren an das Thüringer OLG. Er befand, dass bei vorläufiger Bewertung auch in Bezug auf eine terroristische Vereinigung ein hinreichender Tatverdacht vorliege.
Zwei der Angeklagten müssen sich nun wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung verantworten. Dem dritten wird Unterstützung vorgeworfen.
Bereits im Juli 2024 wurden vier weitere Mutmaßliche Mitglieder der Kampfsportgruppe in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
B.Finley--AMWN