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Hubig: Mögliches AfD-Verbotsverfahren unabhängig von deren Umfragewerten
Die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält ein mögliches AfD-Verbotsverfahren für unabhängig von den Umfragewerten der Partei. "Es kann aus meiner Sicht nicht davon abhängen, ob eine Partei mit zwei Prozent Wählern ausgestattet ist oder mit 30 Prozent", sagte Hubig bei einer Pressekonferenz am Montag in Berlin. Es gebe "Instrumente", um gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen. Diese müssten angewendet werden, wenn die nötigen Voraussetzungen vorlägen.
Hubig nannte etwa einen möglichen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung und die Frage der Besetzung von Ausschussposten im Bundestag. Mit letzterer habe sich das Parlament nun zu beschäftigen. "Für uns ist völlig klar, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind", betonte Hubig.
Davon unabhängig sei die politische Frage, wie mit den Wählerinnen und Wählern der AfD umzugehen sei, betonte Hubig. Sie stellte klar, dass in der Bevölkerung "nicht 30 Prozent rechtsextremistisch" seien.
Die bisherige Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz war am Montagmorgen von der SPD als Justizministerin in der künftigen schwarz-roten Bundesregierung nominiert worden. Am Dienstag soll die Vereidigung des Kabinetts im Bundestag stattfinden.
Hubig sagte, dass "in den nächsten Tagen und Wochen" das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD ausgewertet werden müsse. Dieser hatte die Partei am Freitag nach jahrelanger Prüfung als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die AfD liegt in bundesweiten Umfragen derzeit meist deutlich über 20 Prozent, in einigen Erhebungen war sie damit sogar stärkste Kraft. Hubig kündigte zum Thema AfD Gespräche in unterschiedlichen Formaten in den kommenden Wochen an.
H.E.Young--AMWN