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Verbot sowjetischer Flaggen bei Weltkriegsgedenken an Ehrenmal in Berlin rechtmäßig
Rund um den Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs bleiben Flaggen der untergegangenen UdSSR am sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow einem Gerichtsurteil zufolge verboten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben vom Mittwoch in einem Eilverfahren. Angesichts des "fortdauernden Angriffskriegs" Russlands gegen die Ukraine komme sowjetischen Flaggen "eine Bedeutung zu, die geeignet sei, Gewaltbereitschaft zu vermitteln", erklärte das Gericht. (Az. VG 1 L 492/25)
Eine auf das Verbot von UdSSR-Flaggen am Donnerstag und Freitag gerichtete Allgemeinverfügung der Polizei für die Bereiche um verschiedene Ehrenmale sei rechtmäßig. Das Gericht wies damit den Angaben zufolge den Antrag eines nicht näher genannten Vereins zurück, der eine Gedenkveranstaltung plant.
Die Allgemeinverfügung der Polizei zielt auf das Verbot von Flaggen mit russischen Bezügen. Dies sei gerechtfertigt, entschied das Gericht. Deren erklärtes Ziel sei es, "den öffentlichen Frieden zu wahren und ein würdiges Begehen der Gedenktage zu ermöglichen". Gegen den Beschluss des Gerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Der 8. Mai 1945 markiert das Ende des von Deutschland begonnenen Weltkrieg und das Ende der NS-Diktatur. An diesem Tag vor 80 Jahren kapitulierten die deutschen Streitkräfte bedingungslos gegenüber den Alliierten. An das auch als "Tag der Befreiung" bekannte Datum wird am Donnerstag mit zahlreichen Veranstaltungen erinnert, darunter auch mit einer Gedenkstunde im Bundestag.
Im Stadtteil Treptow im ehemaligen Ostberlin befindet sich ein zentrales Ehrenmal für die im Kampf gegen Nazideutschland gefallenen Soldaten der Roten Armee der UdSSR. Die Sowjetunion war eine kommunistische Diktatur. Sie wurde 1991 aufgelöst und zerfiel in ihre Nachfolgestaaten, darunter Russland und die Ukraine. Bezüge zur Sowjetzeit spielen in der aktuellen Propaganda der russischen Führung um Staatschef Wladimir Putin eine wichtige Rolle.
Im aktuellen politischen Kontext könnten Flaggen der UdSSR "jedenfalls als Sympathiebekundung für die Kriegsführung" Russlands verstanden werden, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin. Auch kleinere Gruppen könnten durch das Zeigen der Flaggen den "Eindruck eines Siegeszugs" mit einem "einschüchternden und suggestiv-militanten Eindruck" hervorrufen. Dies beeinträchtige die Würde der Opfer und gefährde den öffentlichen Frieden.
F.Bennett--AMWN