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Anklage wegen Edelschleusungen gegen Anwalt und weitere Beschuldigte in Hessen
Weil sie bandenmäßig wohlhabende Ausländer nach Deutschland geschleust haben sollen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen vier Menschen erhoben. Als Hauptangeschuldigter bei den sogenannten Edelschleusungen gilt ein Rechtsanwalt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Er soll die Infrastruktur für die Schleusungen aufgebaut haben.
Über eine von ihm geführte Gesellschaft soll er Wohn- und Geschäftshäuser in Rheinland-Pfalz und im Saarland gekauft und angemietet haben, um sie für Scheinunternehmen sowie Scheinwohnungen zu nutzen. Dadurch sei er an Aufenthaltserlaubnisse gelangt.
Zwischen 2021 und 2023 soll der 52-Jährige in 20 Fällen mit den anderen Angeschuldigten Mandanten aus Ländern wie China, dem Iran oder dem Irak bei der Erlangung von illegalen Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland unterstützt haben. Für die Schleusungen soll er jeweils zwischen 20.000 Euro und 35.000 Euro erhalten haben.
Einer 49-Jährigen wirft die Anklage vor, einen Immobilienkomplex in Rheinland-Pfalz betreut zu haben. Sie soll zudem an 17 Schleusungen beteiligt gewesen sein. In einem eigens eingerichteten sogenannten Business Center soll sie die Post für die Scheinfirmen und Scheinwohnungen entgegen genommen und elektronisch weitergeleitet haben. Damit habe sie den Anschein einer Geschäftstätigkeit beziehungsweise eines regulären Wohnsitzes aufrecht erhalten.
Eine weitere Frau soll den Standort im Saarland betreut haben. Ihr wird die Mitwirkung an 14 Schleusungen vorgeworfen. Vor Ort soll sie die gleichen Aufgaben gehabt haben wie die 49-Jährige in Rheinland-Pfalz.
Der vierte Angeschuldigte ist ein 47-Jähriger. Er soll an neun Schleusungen beteiligt gewesen sein. Zudem soll er eine Immobilie, die einem von ihm geführten Unternehmen gehören soll, für die Einrichtung von Scheinunternehmen und Scheinwohnungen zur Verfügung gestellt haben. Dabei habe es sich um ein entkerntes ehemaliges Hotel in Saarbrücken gehandelt.
Gegen die Gruppe wurde lange ermittelt. Im April 2023 gab es Durchsuchungen von 91 Wohn- und Geschäftsräumen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Der Anwalt und der 47-Jährige waren zeitweise in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle sind unter Auflagen derzeit außer Vollzug gesetzt. Über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Frankfurt entscheiden.
H.E.Young--AMWN