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"Kein deutscher Alleingang": Merz verspricht Einhaltung von EU-Recht bei Migration
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel versichert, dass sich Deutschland beim Thema Migration, Grenzkontrollen und Zurückweisungen an EU-Recht halten werde. An den deutschen Grenzen werde künftig "intensiver" kontrolliert und "wir werden auch weiter zurückweisen", sagte Merz am Freitag. "Aber das ist alles im Einklang mit europäischem Recht." EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mahnte ein koordiniertes Vorgehen mit Brüssel und den deutschen Nachbarstaaten an.
Merz bekräftigte in Brüssel zunächst, dass die Bundesregierung keinen Notstand ausgerufen habe. Es habe da "einige Irritationen gegeben", aber eine "Notlage" sei nicht erklärt worden, sagte er. Hintergrund waren Äußerungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der zur Begründung von verschärften Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU verwiesen hatte.
Dieser sieht vor, dass für die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" von EU-Recht abgewichen werden kann. Regierungssprecher Stefan Kornelius wies aber schon am Donnerstag zurück, dass ein "nationaler Notstand" ausgerufen worden sei. Tatsächlich kommen die Worte "Notstand" oder "Notlage" in Artikel 72 nicht vor. Dobrindts Ankündigung von Zurückweisungen an den Grenzen hatte Proteste bei den Nachbarn Polen und Schweiz ausgelöst.
Der designierte FDP-Chef Christian Dürr warf der neuen Bundesregierung eine "Chaotisierung" der Migrationspolitik vor. "Erst vollständige Zurückweisungen und dann doch wieder nicht. Das ist eine Katastrophe", erklärte er.
Kritik kam auch von den Grünen. Merz müsse die europäische Zusammenarbeit und Einigkeit stärken, sagte Ko-Fraktionschefin Katharina Dröge der "Süddeutschen Zeitung". "Doch Merz hat es schon am ersten Tag seiner Amtszeit geschafft, unsere europäischen Nachbarn erheblich zu verärgern."
In Brüssel begründete der Kanzler die Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtlich damit, dass Deutschland bis auf die Grenze zur Schweiz keine EU-Außengrenzen habe und auch die Schweiz zum Schengenraum gehöre. Asylsuchende müssten daher nach geltendem Recht bereits andernorts einen Asylantrag gestellt haben. Ob dies Deutschland von der Pflicht eines mit dem Nachbarstaat koordinierten Rückführungsverfahrens entbindet, ist fraglich.
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sagte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Merz in Brüssel, dass Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen nur vorübergehend zulässig seien und sowohl mit Brüssel als auch den jeweiligen Staaten abgestimmt werden müssten. "Wie ich das verstehe, sucht Deutschland das Gespräch mit den Nachbarländern." Explizit zu Zurückweisungen äußerte sie sich nicht.
Zur Absprache mit den Nachbarn sagte Merz, dass diese "vollumfänglich informiert" würden. Bei den Zurückweisungen gebe es "keinen deutschen Alleingang".
A.Jones--AMWN