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Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen AfD-Politiker Krah
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Europaparlamentarier Maximilian Krah eingeleitet. Die Justizbehörde bestätigte am Freitag, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament und der Geldwäsche eingeleitet wurde. Das am Donnerstag eröffnete Verfahren stehe "im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen". Die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten sei beantragt worden.
Zuvor berichtete die "Süddeutsche Zeitung" über die Ermittlungen. Die Bundesanwaltschaft hatte im April Anklage wegen mutmaßlicher Spionage für China gegen den ehemaligen Mitarbeiter von Krah im Europaparlament, Jian G., erhoben. Dieser hatte von September 2019 bis zu seiner Festnahme im April 2024 als Assistent für Krah gearbeitet, der damals im Europaparlament saß und Spitzenkandidat seiner Partei für die Europawahl war.
Der deutsche Staatsbürger G. soll für einen chinesischen Geheimdienst unter anderem Informationen zu Beratungen und Entscheidungen des Europäischen Parlaments gesammelt sowie chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben.
G.s Festnahme schlug hohe Wellen. Unter anderem wurde Krahs Büro in Brüssel durchsucht. Der Abgeordnete kündigte seinem Mitarbeiter, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt. Nach der Bundestagswahl im Februar zog Krah über ein Direktmandat in Sachsen in den Bundestag ein.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden sieht nach eigenen Angaben "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte", die es nach kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen ließen, dass im Falle von Krah "eine verfolgbare Straftat vorliegt". Es werde nun geprüft, ob ausreichender Anlass zur Erhebung einer Anklage bestehe oder das Verfahren einzustellen sei.
Krah sagte der "Süddeutschen Zeitung", ihm werde vorgeworfen, dass er Jiang G. anwaltlich vertreten und dafür Rechnungen gestellt habe. Er wies den Verdacht zurück, dass ihm auf diese Weise unauffällig Geld zugeflossen sei. Die Vorwürfe nannte er "absurd".
B.Finley--AMWN