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75 Jahre Verfassungsschutz: Thüringens Verfassungsschutzchef beklagt mangelnde Würdigung
Anlässlich des 75. Jahrestags der Gründung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) am Montag hat Thüringens Verfassungsschutzchef eine mangelnde gesellschaftliche Würdigung der Arbeit des Inlandsgeheimdiensts kritisiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hätten in den vergangenen Jahren "viel dafür getan", Vertrauen aufzubauen und aus Fehlern zu lernen, dafür gebühre ihnen "Dank und Anerkennung durch Politik und Gesellschaft, die sie leider nur selten bekommen", sagte der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Der Verfassungsschutz in Bund und Ländern blicke auf eine "wechselhafte Geschichte zurück". Diese sei geprägt von "Erfolgen, Niederlagen und teilweise auch Skandalen, die das Vertrauen bis ins Mark erschüttert haben", erklärte Kramer unter Bezug auf den NSU-Skandal und Kontroversen um den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen. Das BfV sei jedoch ein essenzieller Teil der wehrhaften Demokratie, was selbst das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben habe. "Das hat gutgetan", betonte der Verfassungsschutzchef.
Kramer warnte zudem vor "aktuellen hybriden Bedrohungen von außen, die den Verfassungsschutz stark beanspruchen". Bei gleichzeitiger "Gefahr für unsere Demokratie von innen müssen wir uns neu orientieren und sowohl analoge wie auch digitale Bedrohungen im 21. Jahrhundert bekämpfen". Dafür bedarf es laut dem thüringischen Verfassungsschutzchef Reformen: "Die bestehende Sicherheitsarchitektur und die geltenden Befugnisse müssen auf den Prüfstand und ernsthaft im Lichte der aktuellen und künftigen Bedrohungen reformiert und angepasst werden."
Das BfV nahm am 7. November 1950 seine Arbeit auf, anderthalb Jahre nach Gründung der Bundesrepublik. Grundlage seiner Arbeit als Inlandsgeheimdienst war ein im September 1950 verabschiedetes Gesetz: Es verpflichtete Bund und Länder, jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden aufzubauen - mit dem Ziel der Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die neue Behörde sollte das im Grundgesetz festgeschriebene Prinzip der wehrhaften Demokratie, die sich gegen ihre Feinde verteidigt, zur Geltung bringen.
O.Johnson--AMWN