-
Fans von Taylor Swift zahlen 25 Dollar für Abfall von Hochzeitsfeier
-
Starmer: Erdogan hat jedem Teilnehmer des Nato-Gipfels eine Pistole geschenkt
-
USA leiten Streichung Syriens von der Liste der Terrorunterstützer ein
-
Russland verurteilt Zusagen an Ukraine beim Nato-Gipfel als "verantwortungslos"
-
Auf Trumps Befehl: US-Streitkräfte greifen erneut iranische Ziele an
-
Später Jubel: DFB-Junioren ziehen bei U19-EM ins Finale ein
-
Nur elf Minuten? Auch Bieber bei Halbzeitshow im WM-Finale
-
Trump meidet auf Rückflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
-
Trump kündigt neue Angriffe auf Iran an und erwartet zugleich schnelles Ende
-
Bundestag debattiert kontrovers über digitale Befugnisse für Ermittler
-
"Zu viele ukrainische Drohnen" - Selenskyj scherzt über Moskaubesuch
-
"Zu viele ukrainische Drohnen" - Selenskyjs scherzt über Moskaubesuch
-
Farage tritt bei britischer Nachwahl voraussichtlich gegen Spaßkandidaten an
-
Sieg gegen Angstgegner Fritz: Zverev im Wimbledon-Halbfinale
-
Bundesregierung will Förderung für Heizungstausch ab 21. Juli deutlich absenken
-
Polizei sucht nach Waffen an Wohnsitz von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro - ohne Erfolg
-
Nur Kooij zu stark: Kanter spurtet überraschend auf Rang zwei
-
Erneut Todesschüsse bei ICE-Einsatz in Texas: Mexikaner erliegt Verletzungen
-
Trump will Ukraine künftig Patriot-Raketen herstellen lassen
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei" der Europäer ist "zu Ende"
-
Ukraine-Konflikt: Macron schlägt gemeinsame Manöver der Koalition der Willigen vor
-
Nach heftiger Trump-Schelte: Nato-Gipfel endet mit Treue-Bekenntnis der Verbündeten
-
Trump erklärt Iran-Waffenruhe für beendet und kündigt neue US-Angriffe in der Nacht an
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei der Europäer ist vorbei"
-
Eilanträge in Karlsruhe: Grüne und Linke wollen Kassenreform vor Sommerpause stoppen
-
16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Gymnasium in bayerischem Schongau - Festnahme
-
Gewalt gegen Demonstrant bei Hamburger G20-Gipfel 2017: Geldstrafen für Polizisten
-
Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung
-
Krise der Autobauer: VDA-Präsidentin dringt auf bessere Standortbedingungen
-
Weitere Festnahme in Fall von Auftragsmord an dreifacher Mutter in Bayern
-
Trump: USA werden der Ukraine den Bau von Patriot-Raketen erlauben
-
Chats über Vergewaltigung sedierter Frauen: Fünf Jahre Haft für Arzt in Berlin
-
Wahlkampf als "Geisel": Scharfe Kritik in Frankreich an Le Pens Kandidatur
-
Arbeitsunfall in Baden-Württemberg: Mann wird von Radlader eingeklemmt und stirbt
-
Trump: USA werden den Iran in der kommenden Nacht "hart" angreifen
-
Nato-Staaten bekennen sich auf Gipfel "unerschütterlich" zu Artikel 5
-
IWF senkt Wachstumsprognose für Deutschland auf 0,7 Prozent
-
Millionendiebstahl aus Bank in Baden-Württemberg: Anklage gegen Mitarbeiter
-
Auch Linken-Politiker geht in Karlsruhe gegen Abstimmung zu Kassen-Reform vor
-
Prozess gegen zwei mutmaßliche frühere IS-Mitglieder in Düsseldorf gestartet
-
"Ein Serienmörder": Höchststrafe für Berliner Palliativarzt in Prozess um 15 Taten
-
Viel Kritik vor Bundestagsabstimmung über Gesetz für neue Gaskraftwerke
-
Bundestag lehnt Antrag auf Verschiebung des Beschlusses zur GKV-Reform ab
-
Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen
-
Verletzte bei mutmaßlicher Gewalttat an Gymnasium in Bayern - Täter festgenommen
-
Höchststrafe für Mordserie von Berliner Palliativarzt
-
Nach Gewalt bei prokurdischen Protesten: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Greenpeace: Ölkonzerne steigern "Übergewinne" nach Ende des Tankrabatts stark
-
ADAC: Tankrabatt-Ende lässt Spritpreise kräftig steigen
-
Tausende bei Trauerprozession für getöteten iranischen Führer Chamenei in Nadschaf
Bundeskabinett beschließt neue Regeln für Anfechtung der Vaterschaft
Stärkere Rechte für leibliche Väter und ein Fokus auf das Kindeswohl: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, das die Anfechtung von Vaterschaften in Deutschland neu regeln soll. Damit reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Regelung für grundrechtswidrig erachtet hatte. Durch die Neuregelungen sollen das Lebensalter des Kindes zum "leitenden Faktor" für Familiengerichte werden und die Grundrechte aller Beteiligten stärker Berücksichtigung finden.
Das neue Gesetz will zum einen mit einer so genannten Anerkennungssperre einen Wettlauf um die Vaterschaft eines Kindes verhindern: Ein Mann soll künftig die Vaterschaft für ein Kind nicht mehr wirksam anerkennen können, solange ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes läuft.
Bei der Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater soll es künftig mehr auf das Alter des Kindes und die Beziehung zu dessen rechtlichem Vater ankommen. Ist das Kind volljährig, soll die Anfechtung des leiblichen Vaters erfolgreich sein, wenn das Kind nicht widerspricht.
Bei einem minderjährigen Kind soll es zunächst darauf ankommen, ob es eine so genannte sozial-familiäre Beziehung zu seinem rechtlichen Vater hat. Besteht diese Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater nicht, soll die Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater Erfolg haben - das ist auch bisher die Regel.
Wenn diese sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater allerdings besteht, kann eine Anfechtung künftig auch erfolgreich sein. Dafür muss allerdings eine weitere Bedingung erfüllt sein. Dies kann etwa eine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und leiblichem Vater sein. Das soll auch dann gelten, wenn diese ohne Verschulden des leiblichen Vaters nicht mehr besteht oder wenn dieser sich ernsthaft und ohne sein Verschulden erfolglos um eine solche Beziehung zu seinem Kind bemüht hat.
Familiengerichte sollen dennoch auch in Einzelfällen Anfechtungen von leiblichen Vätern zurückweisen können, wenn eine der genannten Bedingungen zutrifft - nämlich dann, wenn "der Fortbestand der rechtlichen Vaterschaft für das Wohl des Kindes erforderlich ist".
Das neue Gesetz sieht auch eine "zweite Chance" für den leiblichen Vater bei einer Anfechtung der Vaterschaft vor - wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt. Sind zwei Jahre nach einer gescheiterten Anfechtung vergangen, kann der leibliche Vater erneut ein solches Verfahren anstrengen.
Voraussetzung dafür ist, dass er in der Zwischenzeit eine sozial-familiäre Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hat oder der rechtliche Vater diese Beziehung zu seinem Kind nicht mehr hat. Vor einer Wiederaufnahme müssen die Behörden aber prüfen, ob dadurch das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird.
Außerdem soll durch das neue Gesetz ein aus Sicht der Bundesregierung unnötiger Formalismus wegfallen - nämlich bei der Anerkennung von Vaterschaften, wenn alle Beteiligten zustimmen. Ein leiblicher Vater soll künftig unbürokratisch auch rechtlicher Vater seines Kindes werden können, wenn er die Vaterschaft anerkennt und neben der Mutter und dem Kind auch der bisherige rechtliche Vater zustimmt. Dafür war bislang formal eine Anfechtung nötig.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) machte die Notwendigkeit der Gesetzesänderung deutlich: "Die gesetzlichen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung müssen angepasst werden. In manchen Fällen verletzten sie Grundrechte des leiblichen Vaters." Der Gesetzentwurf solle nun "den Verfassungsverstoß beheben". Aus ihrer Sicht sind die vorgesehenen Änderungen eine "ausgewogene Lösung". Hubig betonte: "Die Interessen aller Betroffenen müssen Berücksichtigung finden. Das Kindeswohl steht dabei im Zentrum."
Wenn ein Kind eine sozial-familiäre Beziehung zu seinem rechtlichen Vater hat, solle das bei der Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater auch künftig ins Gewicht fallen, erklärte Hubig. "Gleichzeitig eröffnen wir leiblichen Vätern neue Möglichkeiten, mehr Verantwortung zu übernehmen für ihre Kinder. Wir gehen damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Abstammungsrecht." Nach dem Kabinettsbeschluss befasst sich der Bundestag mit dem Gesetz.
P.Stevenson--AMWN