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Abgeordnete in Italien stimmen für Verschärfung von Vergewaltigungsgesetz
Die Abgeordneten im italienischen Parlament haben den Weg freigemacht für eine verschärfte Rechtsprechung bei Vergewaltigung und sexueller Gewalt. Laut dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf sollen künftig auch alle nicht einvernehmlichen Handlungen als sexuelle Gewalt definiert und unter Strafe gestellt werden. Den im Unterhaus einstimmig beschlossenen Änderungen muss noch der Senat zustimmen, was allerdings als sicher gilt.
Derzeit ist Vergewaltigung im italienischen Recht als eine Tat definiert, die unter Anwendung von körperlichem Zwang, Drohungen oder Machtmissbrauch begangen wird. Mit der nun verabschiedeten Änderung wird laut Experten die Anzeige und Verfolgung von sexuellen Übergriffen erleichtert. Unter anderem werde die Beweislast für Opfer beseitigt, körperliche Spuren von Missbrauch nachzuweisen. Das Strafmaß bleibt unverändert, es beträgt weiterhin eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und zwölf Jahren.
Bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs stimmten am Mittwoch in einem äußerst seltenen Vorgang die rechtsextreme Partei Fratelli d'Italia von Regierungschefin Giorgia Meloni gemeinsam mit der linksgerichteten Demokratischen Partei (PD) von Oppositionschefin Elly Schlein. Die beiden Politikerinnen hatten sich demonstrativ für die Verschärfung des Rechts ausgesprochen.
Die Änderungen sollten "dem Willen der Frau im sexuellen Bereich eine zentrale Rolle einräumen, der bis heute kulturell als dem Willen der Männer untergeordnet gilt", sagte Gesetzesinitiatorin Laura Boldrini von der PD. Der Fokus im Gerichtsverfahren müsse auf das Verhalten des Täters verlagert werden - anstatt zu prüfen, ob das Opfer sich ausreichend verteidigt habe. In Italien bestehe leider "das Vorurteil fort, Frauen für erlittene sexuelle Gewalt selbst verantwortlich zu machen".
Die Gesetzesänderung folgt auf mehrere umstrittene Urteile in den vergangenen Jahren, die landesweite Empörung ausgelöst hatten. In einem der Fälle war ein 25-Jähriger freigesprochen worden, der ein 17-jähriges Mädchen in einem Auto vergewaltigt haben soll. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Jugendliche nach dem Aussteigen eines anderen Paares mit dem Mann im Auto geblieben war. Sie hätte damit rechnen müssen, dass sie angegriffen werden könnte, da sie keine Jungfrau mehr war, urteilte das zuständige Gericht. Der Freispruch für den 25-Jährigen wurde inzwischen von einem Berufungsgericht aufgehoben.
X.Karnes--AMWN