-
Urteil nach tödlicher Amokfahrt in Mannheim: Lebenslange Haft und Psychiatrie
-
Reparationsdarlehen und Mercosur-Abkommen: Dicke Bretter auf dem EU-Gipfel
-
EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen
-
Biathlon: "Goldene Sportpyramide" für Fischer
-
Gladbach ohne Honorat, aber mit Neuhaus gegen "Voll-Brett" BVB
-
Ecuador: Nationalspieler Mario Pineida bei Angriff erschossen
-
NBA: Minnesota unterliegt Memphis – Giddey mit Triple-Double
-
NHL: Peterka siegt gegen Seider
-
Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar bei Streit getötet
-
Regeln für Finanzberater: EU-Einigung soll Kleinanleger schützen
-
Nordrhein-Westfalen: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeibeauftragtengesetz scheitert
-
Anklage wegen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen erhoben
-
Rechtsstreit um Interviewäußerung: AfD klagt erfolgreich gegen Verfassungsschutzchef
-
Anlagebetrug: 65-Jähriger in Bayern um 300.000 Euro gebracht
-
Rekord: Panamakanal bringt dem Staat fast drei Milliarden Dollar ein
-
Tausende Landwirte demonstrieren in Brüssel gegen Mercosur-Handelsabkommen
-
Mutmaßliches IS-Mitglied in Baden-Württemberg festgenommen
-
EuGH: Polens Verfassungsgericht hat gegen EU-Recht verstoßen und ist nicht unabhängig
-
Keine Wohnungsbesichtigung mit ausländischem Namen: BGH prüft Haftung von Makler
-
Betrunkenen mit Auto überrollt und wegfahren: 20-Jähriger in Essen verurteilt
-
Mieterbund: Durchschittliche Betriebskosten 2024 erneut deutlich gestiegen
-
Dobrindt: 535 Afghanen mit Aufnahmezusage kommen bis Jahresende nach Deutschland
-
Ecuadorianischer Fußballprofi Mario Pineida erschossen
-
Anklage gegen "Letzte Verteidigungswelle": Rechte Zelle soll Anschläge verübt haben
-
Mecklenburg-Vorpommern: 200 Kilogramm lebende Weihnachtskarpfen gestohlen
-
Nordrhein-Westfalen: Unbekannte stehlen 350 Kilogramm Pyrotechnik aus Container
-
Mann soll Ehefrau in Frankfurt aus dem 22. Stock gestoßen haben: Anklage erhoben
-
Mercosur-Abkommen: Merz und Sanchez dringen auf Abschluss - Macron weiter dagegen
-
Positiver Trend bei Baugenehmigungen hält an - Bedarf aber weiter groß
-
Anklage gegen "Letzte Verteidigungswelle": Rechte Zelle soll Anschläge geplant haben
-
Straße in Berlins Parlamentsviertel soll nach Yad Vashem benannt werden
-
Lange Haftstrafe für Mann wegen Tötung von schwangerer Partnerin in Oberhausen
-
Mehr als 200 Kugelbomben per Post bestellt: Durchsuchungen in Bayern
-
Ausschusschef Laschet offen für EU-Sondergesandten für Russland
-
"Blamage": BSW macht Bundestag vor Votum zu Wahleinsprüchen schwere Vorwürfe
-
Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Vergiftete Patienten in Frankreich: Gericht spricht Ex-Arzt schuldig
-
Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar im Streit getötet
-
Umsturzpläne von Reichsbürgergruppe verschwiegen: Razzia bei Mann in Bayern
-
Ukraine-Finanzierung: Merz sieht "keine bessere Option" als Nutzung russischer Vermögen
-
Zu spät bezahlte Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Teilabschnitt von Straße in Berlin-Mitte soll nach Jad Vashem benannt werden
-
De Wever: Belgien kann Risiko für Nutzung russischer Vermögen nicht allein tragen
-
Januar bis Oktober: Rund 195.000 neue Wohnungen genehmigt - Plus von elf Prozent
-
Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA
-
Bayerns Landwirtschaftsministerin wirbt für Mercosur-Abkommen
-
Nach nur neun Monaten im Amt: FBI-Vizechef Bongino tritt zurück
-
Trump übt in Rede an die Nation scharfe Kritik an Biden und stellt Wirtschaftsboom in Aussicht
-
Australiens Premier kündigt nach Anschlag härteres Vorgehen gegen Extremismus an
-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
Gräueltaten im Kongo: Pariser Gericht bekräftigt Zuständigkeit
In Frankreich wird der Prozess gegen einen ehemaligen kongolesischen Rebellenchef wegen Beihilfe zu Verbrechen während bewaffneter Konflikte in seiner Heimat trotz der Anfechtung der Zuständigkeit des Gerichtes fortgesetzt. Das Gericht sei "kompetent, Roger Lumbala strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen", sagte der Vorsitzende Richter am Freitag mit Blick auf die universelle Gerichtsbarkeit.
Der 67 Jahre alten Ex-Rebellenchef hatte zum Auftakt des Prozesses in Paris die Zuständigkeit des Gerichtes bestritten. "Ich bin kein Franzose, ich habe kein Verbrechen in Frankreich begangen, ich habe kein Verbrechen an einem Franzosen begangen", hatte Lumbala erklärt.
Das Pariser Gericht verwies hingegen auf die universelle Gerichtsbarkeit der französischen Justiz, die es ihr ermöglicht, Verbrechen zu verhandeln, die in einem anderen Land begangen wurden. Voraussetzung ist, dass der mutmaßliche Täter einen Wohnsitz in Frankreich hat und keine Verfahren zu denselben Taten von einem anderen nationalen oder internationalen Gericht eingeleitet wurden.
Lumbala hatte verlangt, vor einem Verfahren in Frankreich müsse sich erst der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) formell für nicht zuständig erklären. Dies sei jedoch nicht üblich, erklärte das Pariser Gericht. Es stehe zudem im Austausch mit dem IStGH, der nicht die Absicht gehabt habe, den Fall zu übernehmen.
Es ist der erste Prozess in Frankreich wegen Verbrechen, die in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) begangen wurden. Zuvor hatte es bereits mehrere Prozesse zum Völkermord in Ruanda gegeben.
Lumbala ist angeklagt, 2002/2003 eine von Uganda unterstützte Rebellengruppe im Krieg um Bodenschätze im Osten des zentralafrikanischen Landes angeführt zu haben. Damals bekämpften sich in der Region verschiedene bewaffnete Gruppen. Die Kämpfe wurden von zahlreichen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung begleitet, darunter Exekutionen, Verstümmelungen und Vergewaltigungen.
Gewalt gegen Frauen wurde in dem Konflikt systematisch als Kriegswaffe eingesetzt. Der Militäreinsatz trug den Namen "Effacer le tableau" (etwa: tabula rasa machen). Die Ermittlungsrichter bezeichneten Lumbala als "Befehlshaber einer bewaffneten Gruppe", der es seinen Kämpfern erlaubte, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.
Lumbala war während der Übergangszeit von 20023 bis 2005 Außenhandelsminister seines Landes und anschließend Präsidentschaftskandidat. Später setzte er sich ins Exil ab. Die französische Justiz ermittelt seit 2016 gegen ihn. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Das Urteil wird am 19. Dezember erwartet.
P.Santos--AMWN