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Bundestag beschließt Paket mit Steuerentlastungen für Bürger und Gastronomie
Der Bundestag hat am Donnerstag ein Paket mit einer ganzen Reihe von Steuerentlastungen beschlossen. Das am Donnerstag verabschiedete Steueränderungsgesetz erhöht die Pendlerpauschale, senkt den Mehrwertsteuersatz in Restaurants und hebt die Ehrenamtspauschale an. Zudem werden Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften und Spenden an politische Parteien steuerlich stärker begünstigt.
Für besondere Kritik sorgte in der Plenardebatte die Steuersenkung für die Gastronomie - Linke und Grüne sprachen von einem wirtschaftlich unsinnigen Steuergeschenk. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD angenommen. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.
Die Umsatzsteuer für Speisen - aber nicht für Getränke - in der Gastronomie soll dem Gesetz zufolge ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert werden. Mit der Maßnahme, die auf Betreiben der CSU im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Gastronomiebranche stabilisieren. Die Restaurantbetriebe sind aber nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben.
"Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich", heißt es in der Gesetzesvorlage. Branchenverbände hatte bereits angekündigt, zusätzliche Einnahmen nicht für Preissenkungen zu verwenden, sondern allenfalls zur Abwendung weiterer Preissteigerungen.
Die Pendlerpauschale soll zum Jahreswechsel auf einheitlich 38 Cent steigen. Bislang beträgt die Pauschale 30 Cent für jeden Kilometer der Wegstrecke zur Arbeit, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Diese Abstufung soll wegfallen. Die Bundesregierung begründet dies mit der nötigen Gleichbehandlung aller Steuerzahlenden unabhängig von der Wegstrecke.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro pro Jahr steigen. Die Vereine können also höhere Entschädigungen leisten, ohne dass die Empfänger deshalb Steuern zahlen müssen.
Ferner verdoppelt das neue Gesetz die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können. Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen künftig steuerfrei gestellt werden.
Durch das Gesetz entstehen den Ländern und Kommunen Einnahmeausfälle, für die die Länder einen Ausgleich durch den Bund verlangen. Die Bundesregierung lehnt eine Kompensation der Steuermindereinnahmen aber ab.
P.Martin--AMWN