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Anklage wegen Folter in Syrien: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord
Die Bundesanwaltschaft hat einen Syrer wegen Tötung, Folter und Freiheitsberaubung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Fahad A. sei außerdem auch wegen Mordes angeklagt worden, teilten die Karlsruher Ermittler am Montag mit. Die Anklage des im Mai in Rheinland-Pfalz festgenommenen A. sei zum Oberlandesgericht Koblenz erhoben worden.
Der Beschuldigte soll von April 2011 bis April 2012 als Gefängniswärter in dem vom syrischen Geheimdienst betriebenen Al-Khatib-Gefängnis in der syrischen Hauptstadt Damaskus gearbeitet haben. Er soll sich dort an weit mehr als 100 Verhören beteiligt haben, bei denen Gefangene körperlich schwer misshandelt wurden, etwa durch Stromstöße oder Schläge mit Kabeln. Auf Anweisung seiner Vorgesetzten soll A. Inhaftierte laut Anklage auch nachts drangsaliert haben, indem er sie an der Decke aufhängte, mit kaltem Wasser übergoss oder sie zwang, in unbequemen Positionen zu verharren. Infolge solcher Misshandlungen sowie der katastrophalen Haftbedingungen kamen laut Bundesanwaltschaft mindestens 70 Gefangene ums Leben.
Seit seiner Festnahme im Mai befindet sich der Angeklagte ununterbrochen in Untersuchungshaft. In Koblenz war im Januar 2022 im weltweit ersten Prozess wegen Staatsfolter in Syrien ein früherer Befehlshaber des Al-Khatib-Gefängnisses zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
F.Pedersen--AMWN