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EU setzt als "Putins Beichtvater" bekannten Bischof auf Sanktionsliste
Die EU hat im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine einen von russischen Medien als "Putins Beichtvater" bezeichneten Geistlichen auf die Sanktionsliste gesetzt. Der russische-orthodoxe Bischof Georgij Schewkunow spiele eine "aktive Rolle bei der Verbreitung russischer Propaganda und Desinformation", erklärte der Rat der EU-Länder am Montag am Rande eines Treffen der EU-Außenminister in Luxemburg. Neben Schewkunow beschloss die EU Sanktionen gegen 80 weitere Menschen und Organisationen.
Schewkunow ist ein hochrangiges Mitglied der russisch-orthodoxen Kirchen mit engen Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin. Er ist Mitglied in Putins Rat für Kultur und Kunst und kennt den Staatschef seit den 1990er Jahren. Schewkunow wurde häufig bei öffentlichen Auftritten an der Seite Putins gesehen und gilt als möglicher Nachfolger des Patriarchen Kirill. Er ist zudem Chefredakteur eines sehr populären orthodoxen Medienportals sowie erfolgreicher Autor. Seit 2023 ist er mit kirchlichen Funktionen auf der von Russland 2014 annektierten Halbinsel Krim betraut.
Als Maßnahme gegen "hybride Aktivitäten" Russlands werden neben Schewkunow noch "mehrere prominente russische Propagandisten" auf die Sanktionsliste gesetzt - darunter etwa Maria Wolkonskaja, Chefredakteurin der staatlichen Zeitung "Krymskaja Gaseta" und die Influencerin Alexandra Jost.
Die jüngsten EU-Sanktionen richten sich zudem gegen russische Einnahmen aus dem Energiesektor, den militärisch-industriellen Komplex, Propaganda und Menschenrechtsverletzungen, teilte der Rat EU mit. Die Arbeit an einem umfassenden 21. Sanktionspaket gegen Russland gehe unterdessen weiter, erklärte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas.
Die Sanktionen richten sich unter anderem gegen Drohnenhersteller und Zulieferer, darunter auch zwei chinesische Unternehmen. Im Zusammenhang mit der russischen Schattenflotte, mit der Moskau Sanktionen umgeht, werden ebenfalls Maßnahmen gegen mehrere Unternehmen eingeleitet, darunter welche aus der Türkei und Hongkong.
Im Zusammenhang mit dem Tod des russischen Oppositionsführers Alexej Nawalny verhängt die EU zudem Sanktionen gegen russische Richter und Staatsanwälte sowie Angehörige der Strafverfolgungsbehörden, des Staatssicherheitsdienstes (FSB) und medizinisches Personal. Der größte innenpolitische Gegner Putins starb im Februar 2024 unter unklaren Umständen im Gefängnis. Deutschland, Großbritannien, Schweden, Frankreich und die Niederlande erklärten Anfang im Februar dieses Jahres, es sei erwiesen, dass der Kreml-Kritiker in der Haft mit einem seltenen Toxin "vergiftet" wurde.
Die EU-Sanktionen gegen Russland umfassen in der Regel das Einfrieren der Vermögenswerte in EU-Ländern. Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU ist es künftig untersagt, den betroffenen Menschen und Organisationen Gelder zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus gilt für sie ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in oder der Durchreise durch EU-Gebiete hindert.
P.Martin--AMWN