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Dobrindt bekräftigt Skepsis zu AfD-Verbotsverfahren
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat seine Skepsis zu einem AfD-Verbotsverfahren bekräftigt. Sein Einschätzung habe sich in der Frage "nicht verändert", sagte Dobrindt am Dienstag bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes in Berlin. Er forderte weiter, der Partei durch gute Politik die Grundlage zu entziehen. "Man muss die Bereitschaft haben, die AfD wegregieren zu wollen", sagte der CSU-Minister. "Das ist der Auftrag, den ich auch mit meiner Politik verbinde."
Dobrindt verwies bei seiner Haltung zu einem AfD-Verbotsverfahren auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom Februar. Dieses hatte es dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die Partei als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Daher behandelt das BfV die AfD nun vorerst weiter als Verdachtsfall. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
"Meine persönliche Einschätzung ist, dass wir es bei der AfD mit einer extremistischen Partei zu tun haben", betonte Dobrindt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts sei aber "an vielen Stellen sehr aussagekräftig". Die Entscheidung gebe ihm "nicht den Anlass, daran zu glauben, dass sich daraus dann eine positive Entscheidung eines Bundesverfassungsgerichts für ein Verbotsverfahren ergeben könnte".
Ein vergangene Woche durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) veröffentlichtes juristisches Gutachten, das gute Chancen für einen AfD-Verbotsantrag sieht, wollte Dobrindt nicht bewerten. Es werde noch ausgewertet. Der Minister verwies aber darauf, dass die dafür benutzten Informationen öffentlich frei zugänglich waren und insofern auch den Behörden schon vorgelegen hätten.
Dobrindt wollte sich auch nicht konkret zur Frage äußern, ob sich die Sicherheitsbehörden bereits konkret auf eine mögliche erste Landesregierung unter der AfD bei den Wahlen in Sachsen-Anhalt im September vorbereiten. "Ich kann Ihnen sagen, dass im Vorfeld von Wahlen man keine Ergebnisse vorwegnehmen sollte", sagte er. Sein Interesse sei es, "politisch alles zu unternehmen, dass man eine Mehrheit in einem Landtag ohne AfD ermöglichen kann".
Im am Dienstag veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2025 heißt es zu AfD, ein "Abrücken der Partei von verfassungsschutzrelevanten Standpunkten" sei im vergangenen Jahr "nicht festzustellen" gewesen. Vielmehr setze sich die "ideologische Homogenisierung" der Partei weiter fort, deren Weltbild durch ein "ethnisch-abstammungsmäßig geprägtes Volksverständnis" geprägt sei, "das im Widerspruch zum Volksverständnis des Grundgesetzes steht".
Mit der inzwischen auf 70.000 gestiegenen Mitgliederzahl dürfte sich nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) auch das rechtsextremistische Potenzial innerhalb der Partei vergrößert haben. Dieses beziffert die Behörde mit 28.000 Mitgliedern. Dies waren 8000 mehr als im Vorjahr.
Genau blickt der Verfassungsschutz in diesem Zusammenhang auch auf die Nachfolgerin der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA), die von der Partei im März 2025 aufgelöst wurde, nachdem sie vom BfV als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden war.
"Wir sehen eine programmatische und personelle Kontinuität hin zur Generation Deutschland", sagte dazu BfV-Präsident Sinan Selen bei der gemeinsamen Vorstellung des Verfassungsschutzberichts mit Dobrindt. Seine Behörde ziehe die "entsprechenden Schlüsse". Er verwies dabei darauf, dass "entsprechende Wechselwirkungen" zwischen Partei und ihrer nun stärker an diese gebundene Jugendorganisation betrachtet würden.
L.Miller--AMWN